Ein Rechtsstaat versagt nicht erst mit dem falschen Urteil. Er versagt bereits dort, wo ein Verfahren zwar formal existiert, seine operative Tragfähigkeit aber verliert. Genau das ist in meinem Arbeitsgerichtsverfahren in Lissabon der Fall. Aus einem arbeitsrechtlichen Streit über ausstehende Ansprüche seit 2021 ist über die Jahre eine andere Frage grundsätzlicher Natur geworden: Was nützt ein Recht, wenn seine Durchsetzung an Vertretungsbrüchen, Verzögerung, Verantwortungsdiffusion und öffentlicher Gleichgültigkeit austrocknet.1
Die Aktenlage ist eindeutig. Meine Klage ist seit dem 23.05.2023 beim Arbeitsgericht in Lissabon anhängig. Der Streitwert liegt bei 137’938,20 EUR. Die erste audiência de partes wurde mit Verfügung vom 25.05.2023 auf den 22.06.2023 terminiert, obwohl Art. 54 Abs. 2 CPT für eine fortführungsfähige Klage eine Durchführung innert 15 Tagen vorsieht. Die Beklagtenseite liess Fristen verstreichen und wurde dafür zweimal mit prozessualen Geldstrafen belegt. Trotzdem entstand daraus keine ernsthafte Beschleunigung. Später zerbrach die Vertretung wiederholt, in einem besonders kritischen Moment sogar kurz vor einem anberaumten Haupttermin. Die dokumentierte Chronologie zeigt zum Beispiel zusätzlich einen Richterwechsel am 10.09.2025, die Entpflichtung einer Patrona am 30.10.2025, die Bestellung eines neuen Patrono am 07.11.2025 und dessen Escusa bereits am 19.11.2025. Das ist keine Polemik, sondern die nüchterne Linie der eigenen Verfahrensdokumentation.2 3
Hinzu kommt der Umfang des Streitstoffs. Die Klageschrift umfasst 63 Seiten und 319 Absätze, es gibt 96 Beweiskonvolute und 20 benannte Zeugen. Wer daraus ableitet, die Materialdichte sei mein persönlicher Hang zur Pedanterie, verwechselt Ursache und Reaktion. In einem Verfahren, dessen institutionelle Führung wiederholt ausfällt, wird Dokumentation zur Ersatzstatik. Was eigentlich von stabiler anwaltlicher Vertretung, konsequenter Verfahrensleitung und planbarer gerichtlicher Kommunikation geleistet werden müsste, verlagert sich auf den Kläger, sofern er nicht schlicht aus dem Verfahren herausfallen will.
Gerade dort beginnt das eigentliche Problem. Die portugiesische Verfassung garantiert in Art. 20 den Zugang zum Recht und zu den Gerichten und verbietet, dass Rechtsschutz wegen fehlender finanzieller Mittel versagt wird. Art. 22 normiert die zivilrechtliche Haftung öffentlicher Stellen für rechtsverletzende Handlungen und Unterlassungen. Das einfache Recht knüpft daran an: Nach Lei n.º 34/2004 ist der Zugang zum Recht staatliche Verantwortung; die Dienstleistungen des Systems sollen qualifiziert und wirksam sein. Das portugiesische System der proteção jurídica umfasst ausdrücklich die Benennung und Vergütung eines Patrono, und die Ernennung selbst erfolgt über die Ordem dos Advogados. Auf europäischer Ebene verlangen Art. 6 EMRK und Art. 47 der Grundrechtecharta nicht bloss irgendein Verfahren, sondern ein faires Verfahren innert angemessener Frist und einen wirksamen Rechtsbehelf.4 5 6
Auf dem Papier sieht das sauber aus. Mein Fall leidet nicht an einem Mangel normativer Versprechen, sondern an deren praktischer Ausführung. Ich habe also kein Erkenntnisproblem der Art, dass unklar wäre, welche Massstäbe gelten. Das Problem liegt eine Stufe tiefer. Zwischen Norm und Ergebnis liegt eine Infrastruktur: stabile Vertretung, Aktenzugang, Zustellung, prozessuale Führung, Terminierung, Reaktion auf Unterlassungen, notfalls Korrektur. Sobald diese Infrastruktur regelmässig ausfällt, verwandelt sich der Zugang zum Gericht in eine Fassade. Dann bleibt der Eingang offen, während der Flur dahinter einstürzt.
Wer das für private Übertreibung hält, möge den Blick vom Einzelfall lösen. Die Europäische Kommission vermerkt seit Jahren Effizienzprobleme der portugiesischen Justiz. In den Rule of Law Reports 2023, 2024 und 2025 ist von Herausforderungen bei der Effizienz die Rede; 2024 und 2025 hält die Kommission ausdrücklich fest, Portugal bleibe wegen überlanger Verfahren vor zivilen und administrativen Gerichtsbarkeiten unter verstärkter Aufsicht des Ministerkomitees des Europarats. Parallel beschreibt die OECD in ihrem Bericht zur Modernisierung des portugiesischen Justizsektors zwar Reformen und Menschenzentrierung, aber gerade damit ist der Widerspruch benannt: Modernisierungsvokabular und effektive Verfahrensrealität fallen nicht notwendig zusammen. Der EGMR hat dies im Urteil Carreto Ribeiro v. Portugal vom 25.04.2024 noch einmal scharf sichtbar gemacht und sowohl eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer als auch von Art. 13 wegen fehlenden wirksamen Rechtsbehelfs festgestellt.7 8
Aus diesen Quellen folgt nicht, dass mein Verfahren automatisch identisch gelagert wäre. Beobachtbar ist etwas anderes: Mein Verfahren passt erschreckend gut in ein Umfeld, in dem Verzögerung und strukturelle Reibung keine exotische Ausnahme, sondern institutionell bekannte Schwachstellen sind. Die Feststellung ist enger und härter zugleich. Ich muss niemandem Vorsatz unterstellen, um ein anormales Funktionieren der Justiz zu diagnostizieren. Es genügt, die Aussenwirkung zu beschreiben: Vertretung bricht, Termine verschieben sich, Sanktionen gegen die Gegenseite bleiben ohne wirksame Folgewirkung, die Sache verliert Kontinuität, die materiellen Schäden laufen weiter.
Genau an dieser Stelle greift, was ich früher bereits unter Rückgriff auf Dennis F. Thompson als Many-Hands-Problem beschrieben habe. Thompson zeigte 1980, dass in komplexen Verwaltungs- und Entscheidungssystemen Verantwortung schwer zurechenbar wird, obwohl der Schaden real ist. Die Sozialpsychologie liefert mit Darley und Latané die verwandte Figur der Verantwortungsdiffusion: Je mehr potenzielle Helfer oder Zuständige vorhanden sind, desto leichter wird Untätigkeit psychologisch und sozial stabilisiert. In Institutionen wird Diffusion nicht bloss gefühlt, sondern in Rollen, Zuständigkeiten, Fristen, Delegationen und Schwebezustände eingebaut. Psychologie gerinnt zur Architektur.9 10 11
Im Arbeitsgerichtsverfahren bedeutet das: Das Gericht kann auf Überlastung, Terminlogik oder Formalien verweisen. Die Rechtsanwaltskammer kann auf Zuständigkeiten der Benennung und Entpflichtung verweisen. Einzelne Patronos können auf fehlende Aktenkenntnis, mangelnde Ressourcen, persönliche Gründe oder Kommunikationsstörungen verweisen. Medien können auf Komplexität, Prüfungsaufwand und juristische Risiken verweisen. Politiker können erklären, die Justiz sei unabhängig und deshalb sei man nicht zuständig. Jeder einzelne Satz wirkt für sich plausibel. Im Aggregat entsteht ein System, in dem niemand offen den Rechtsschutz verweigert und dennoch genau das geschieht. Verantwortung verdampft nicht. Sie verteilt sich so fein, dass sie realiter verschwindet.
Dieser Mechanismus endet nicht an den Mauern des Gerichts. Er setzt sich gesellschaftlich fort. Ich habe in den letzten Jahren Anwälte, Medien, Abgeordnete, Parteien, Gewerkschaften und alternative Milieus kontaktiert. Die Resonanz war überwiegend Schweigen. Die höfliche Variante lautet, mein Fall sei zu speziell und ich nicht prominent genug. Die weichgespülte Variante erklärt mir, es gebe Hunderttausende ähnliche Schicksale. Die rohe Variante teilt mir sinngemäss mit, ich lebe eben inzwischen wie ein Landstreicher und mir werde schon etwas einfallen. Die springende Punkt dieser Reaktionen liegt nicht in ihrer Unfreundlichkeit, sondern darin, dass selbst die Mitteilung existenzieller Not kaum noch eine Handlungsverpflichtung auslöst. Sie wird gelesen wie Wetter.
Darum ist der aktuelle Fall des sanktionierten Journalisten Hüseyin Doğru für mich aufschlussreich. Nicht, weil ich ihm die Aufmerksamkeit missgönne. Im Gegenteil. Dass seine Lage und die Einbeziehung seiner Frau und Kinder öffentliche Empörung auslösen, ist richtig. Berliner Zeitung, alternative Medien und politische Akteure haben den Fall in kurzer Folge aufgegriffen; in den Berichten ist von Kontensperrungen, Obdachlosigkeitsgefahr, anwaltlicher Intervention und einer geforderten Aktionsplattform die Rede. Die öffentliche Resonanz springt an, weil der Fall in eine sofort lesbare Erzählung passt: Sanktionen, Familie, Kinder, Kontensperre, Eskalation. Das ist ein verarbeitbares Narrativ, mit klaren Figuren, hohem Symbolwert und schnellem Mobilisierungseffekt.12
Mein Fall ist anders erzählbar, aber rechtsstaatlich nicht harmloser. Hier gibt es keine eine spektakuläre Massnahme, sondern die kalte Zersetzung durch Dauer, Brüche und Nullantwort. Kein einzelner Zugriff, sondern ein Verfahren, das Jahre frisst. Keine eine behördliche Eskalation, sondern das langsame Versickern von Zuständigkeit. Keine dramatische Bildsprache ausser jener, dass ein Mensch seine Wohnung, seine berufliche Infrastruktur und schrittweise die materiellen Voraussetzungen seiner Rechtsverfolgung verliert. Materiell sind diese Fälle verschieden. Strukturell berühren sie denselben Nerv: Rechtsschutz kann formal vorhanden und real unzugänglich sein. Er kann auf dem Papier glänzen und im Vollzug fehlen.
Die gesellschaftliche Asymmetrie liegt deshalb nicht bloss in Medienlaune. Sie liegt in der Erzählbarkeit von Unrecht. Eine Kontensperre mit Säuglingen im Bild aktiviert augenblicklich Moral, Lager, Anwälte, Hashtags und Gegenöffentlichkeit. Ein grenzüberschreitender Arbeitsrechtsstreit mit prozessualen Brüchen, Patrono-Rotation, Terminlogik, Zustellungsfragen und komplexer Subunternehmerstruktur erzeugt vor allem Arbeit. Genau dort kapituliert ein grosser Teil der Öffentlichkeit. Sie liebt den Skandal, aber sie hasst die Akte. Sie liebt die Pose des Rechtsstaats, aber nicht dessen Mühen. Rechtsstaatlichkeit als Dekoration ist populär. Rechtsstaatlichkeit als konkrete, teure, langwierige Praxis verliert rasch ihr Publikum.
Für den Betroffenen ist das keine feuilletonistische Beobachtung, sondern ein materieller Vorgang. Wer über Jahre auf ausstehende Ansprüche wartet und zugleich in einem Verfahren hängt, das seine eigene Infrastruktur nicht stabil hält, verliert nicht bloss Geld. Er verliert Wohnsicherheit, Mobilität, Konzentration, Arbeitsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, den Streit überhaupt noch professionell zu tragen. Aus Sicht des Systems mag das wie ein privates Kollateralergebnis aussehen. Aus Sicht des Rechts ist es der eigentliche Skandal. Denn Rechtsschutz hängt dann nicht mehr primär vom Recht ab, sondern von der Frage, wer lang genug durchhält, um sich gegen die Leerlaufzone der Institutionen überhaupt noch stemmen zu können.
Geldspenden dienen in meinem Fall nicht irgendeinem diffusen Trost. Sie dienen der Aufrechterhaltung von Verfahrensfähigkeit: stabile anwaltliche Vertretung, Aktenarbeit, zwingende Eingaben, Übersetzungen, Zustellungskosten und minimale Existenzsicherung, damit das Verfahren nicht durch schlichten Ressourcenentzug erledigt wird. Das ist der Unterschied zwischen einem privaten Hilferuf und einer funktionsbezogenen Bitte um Unterstützung.
Dasselbe gilt für das Teilen dieses Falls. Sichtbarkeit ersetzt kein Gericht. Aber sie kann die Kosten des Wegsehens erhöhen. In einer Landschaft, in der Zuständigkeiten zerrinnen, hat Öffentlichkeit eine prosaische, aber reale Funktion: Sie zwingt Akteure dazu, Untätigkeit nicht mehr als geräuschlose Normalität behandeln zu können. Wer diesen Fall weiterträgt, hilft deshalb nicht bloss mir. Er wirkt gegen jene Logik an, in der Verantwortung so lange weitergereicht wird, bis sie niemand mehr spürt.
Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht an Sonntagsreden, Hochglanzberichten und sauber formulierten Grundrechtsgarantien. Er misst sich daran, ob ein einzelner Mensch mit dokumentiertem Anspruch, dokumentierter Notlage und dokumentierter Verfahrensstörung real noch eine faire Chance hat, zu seinem Recht zu kommen. Genau an dieser Messlatte scheitert mein Verfahren seit Jahren. Und genau deshalb stelle ich die Frage erneut, ohne rhetorischen Schmuck und ohne institutionelle Schonung: Der Zugang zum Recht ist versprochen. Wo bleibt dann der effektive Rechtsschutz?
Quellen
- Marc Weidner, „Arbeitsgerichtsverfahren Lissabon“, CenturionBlog, veröffentlicht am 10.01.2026, aktualisiert am 09.03.2026, „Übersicht“, „Mini-FAQ“, „Kerndiagnose“, „Unterstützung in Deutschland“, „Fazit“. https://coresecret.eu/2026/01/10/arbeitsgerichtsverfahren-lissabon/ ↩︎
- ribunal Judicial da Comarca de Lisboa, Juízo do Trabalho de Lisboa, Prozess 13053/23.4T8LSB, Verfügung „Ato de Magistrado com abertura de conclusão“, 25.05.2023, Terminsetzung auf 22.06.2023; dazu Art. 54 Abs. 2 Código de Processo do Trabalho, wonach die audiência de partes innert 15 Tagen anzusetzen ist. https://coresecret.eu/wp-content/uploads/2026/01/2023.05.28_despacho.pdf ↩︎
- Marc Weidner, Schreiben an den Conselho Superior da Magistratura, 02.12.2025, S. 2 bis 3, mit Auflistung der Verfahrensdaten, acht erfolglosen Patrono-Bestellungen, Richterwechsel am 10.09.2025, Escusa vom 19.11.2025 und Diagnose eines faktischen Stillstands; ergänzend Weidner, „Arbeitsgerichtsverfahren Lissabon“, Timeline/Fazit. https://coresecret.eu/wp-content/uploads/2026/01/2025.12.02_CSM_redacted.pdf ↩︎
- Verfassung der Portugiesischen Republik, Art. 20 „Access to law and effective judicial protection“ und Art. 22 „Liability of public entities“. https://diariodarepublica.pt/dr/geral/en/relevant-legislation/part-i ↩︎
- Lei n.º 34/2004, de 29 de Julho, Art. 1 und 3 zum staatlichen Zugang zum Recht und zur qualifizierten, wirksamen Erbringung der Leistungen; Europäisches Justizportal, „Apoio judiciário“, zur Benennung des Patrono durch die Ordem dos Advogados; Justiça.gov.pt, „Pedir apoio judiciário“ bzw. „Como posso pedir apoio judiciário“, zur Reichweite der proteção jurídica. https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/lei/34-2004-502394 ↩︎
- Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6, und Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47, jeweils zum fairen Verfahren innert angemessener Frist und zum wirksamen Rechtsbehelf. https://fra.europa.eu/en/law-reference/european-convention-human-rights-article-6 ↩︎
- Europäische Kommission, 2023 Rule of Law Report: Country Chapter on the rule of law situation in Portugal, 05.07.2023, Abstract; 2024 Rule of Law Report: Country Chapter on the rule of law situation in Portugal, 24.07.2024, Hinweis auf fortbestehende verstärkte Aufsicht wegen überlanger Verfahren; 2025 Rule of Law Report: Country Chapter on the rule of law situation in Portugal, 08.07.2025, gleicher Befund; Europäische Kommission, „EU Justice Scoreboard“; OECD, Modernisation of the Justice Sector in Portugal, 20.06.2024. https://commission.europa.eu/system/files/2023-07/50_1_52628_coun_chap_portugal_en.pdf ↩︎
- EGMR, Carreto Ribeiro v. Portugal, Application no. 20075/21, Urteil vom 25.04.2024, paras. 10 bis 15 und Appendix, zur überlangen Verfahrensdauer und zum fehlenden wirksamen Rechtsbehelf. https://www.temidy.lt/byla/echr-001-233231 ↩︎
- Dennis F. Thompson, „Moral Responsibility of Public Officials: The Problem of Many Hands“, American Political Science Review 74(4), Dezember 1980, S. 905 bis 916. https://www.cambridge.org/core/journals/american-political-science-review/article/moral-responsibility-of-public-officials-the-problem-of-many-hands/39DD3FAB7BF7DC7A242407143674F22B ↩︎
- John M. Darley / Bibb Latané, „Bystander Intervention in Emergencies: Diffusion of Responsibility“, Journal of Personality and Social Psychology 8(4), 1968. https://doi.org/10.1037/H0025589 ↩︎
- Marc Weidner, „Von der Many-Hands-Theory“, CenturionBlog, 16.12.2025, Abschnitte „Verantwortung verdampft nicht, sie verteilt sich“, „Von Verantwortungsdiffusion“ und „Many Hands ist nicht auf Gerichte beschränkt“. https://coresecret.eu/2025/12/16/von-der-many-hands-theory/ ↩︎
- Raphael Schmeller, „Gericht bestätigt Kontosperre: Berliner Journalist droht wegen EU-Sanktionen die Obdachlosigkeit“, Berliner Zeitung, 24.03.2026; ders., „Können unsere Kinder nicht mehr ernähren“: Behörden sperren Konten von Journalisten-Ehefrau“, Berliner Zeitung, 28.03.2026; Roberto De Lapuente, „Hüseyin Dogru: Sanktioniert – und bald obdachlos?“, Overton Magazin, 26.03.2026; Junge Welt, Berichte vom 10.01.2026 und 24.01.2026; Jacobin.de, 06.03.2026. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/koennen-unsere-kinder-nicht-mehr-ernaehren-behoerden-sperren-konten-von-journalisten-ehefrau-li.10027407 ↩︎
