In eigener Sache. Von terminierter Infrastruktur.

Fünf Jahre Wartzeit auf rückständige Gehälter wirken wie ein Verwaltungsfehler, bis man begreift, dass sie in Europa durchaus als Normalzustand durchgehen, sofern der Betroffene allein, die Gegenseite gross ist, und die Justiz in Zeitlupe arbeitet.1

Seit August 2021 mache ich ausstehende arbeitsrechtliche Ansprüche geltend, und seit dem 23.05.2023 läuft dazu ein Verfahren am Arbeitsgericht Lissabon, das bis heute keinen Abschluss gefunden hat. Das ist kein poetisches Bild, sondern eine Chronologie: Ein Anspruch, der sich in der Lebenswirklichkeit sofort auswirkt, trifft auf eine Verfahrensmaschine, die entweder nicht kann oder nicht will. In meinem Fall heisst das: Existenzverlust, Wohnungslosigkeit seit Oktober 2023, schrittweiser Abbau der verbliebenen Infrastruktur, und nun die Terminierung der eigenen Infrastruktur Projekte, weil Betrieb ohne stabile Lebensbasis irgendwann in blosses Durchhalten kippt.

Diese Terminierung ist keine dramatische Geste, sondern eine schlichte Ressourcenrechnung. Server wollen Miete, Domains wollen Gebühren, Zeit will Ruhe, und die eigene Arbeitskraft will eine Mindestform von Sicherheit, damit sie nicht in permanenter Alarmbereitschaft verbrennt. Wer jahrelang rückständigen Gehältern hinterklagen muss, führt nicht nur einen Rechtsstreit, er führt nebenbei ein Schattenleben aus Improvisation, Anträgen, Nachweisen, Belegen, Fristen, Erinnerungen, wiederholten Zustellungen, und all dem Kleinkram, der in Broschüren als Rechtsstaat verkauft wird, in der Praxis aber nichts anderes als kafkaesk zu beschreiben ist.

Damit landet man zwangslaufig beim zweiten Teil der Beobachtung, nämlich der Reaktion der Umgebung. Selbst in Kreisen, die sich gern als wach, kritisch und mutig inszenieren, gilt Not offenbar nur dann als interessant, wenn sie in ein vertrautes Narrativ passt. Ein konkreter Arbeitsrechtsfall mit Aktenzeichenlogik, Beweismitteln, Datenschutzschwärzungen, und langem Atem ist schwerer konsumierbar als Empörung in Memeform. Wer dann doch teilt, wird von einem Teil der Follower zur Rede gestellt, als ob Hilfe nur erlaubt sei, wenn sie vorher von einem inoffiziellen Tribun der Moral abgenickt wurde. Diese Haltung ist nicht bloss unschön, sie ist funktional: Sie produziert Stillstand.

Der Rechtsrahmen kennt diese Asymmetrie, deshalb existieren Begriffe wie wirksamer Rechtsschutz, angemessene Verfahrensdauer und Waffengleichheit. Die Normen sind nicht Dekoration, sondern das Minimalprogramm, ohne das ein Verfahren zur Folter des Wartens werden kann. Die portugiesische Verfassung garantiert Zugang zum Recht und effektiven gerichtlichen Schutz.2 Die EMRK enthält den Anspruch auf ein faires Verfahren innert angemessener Frist.3 Unionsrechtlich steht daneben Art. 47 der Grundrechtecharta, ebenfalls mit dem Kernversprechen wirksamer Rechtsbehelfe und eines fairen Verfahrens.4

Dieses Minimalprogramm wird praktisch dort fragil, wo zwei Dinge zusammenkommen: erstens strukturelle Überlastung und Verfahrensstau, zweitens ein massives Machtgefälle zwischen den Parteien. In den EU Rule of Law Unterlagen zu Portugal finden sich explizite Hinweise auf sehr lange Verfahrensdauern in bestimmten Gerichtszweigen, mit Zahlen im Bereich von mehreren hundert Tagen in der ersten Instanz und um oder über 1’000 Tagen in der zweiten Instanz bei Verwaltungs und Steuergerichten.5 Das betrifft nicht automatisch jedes Arbeitsgericht in jeder Sache, aber es markiert einen Systemzustand: Zeit kann als währungsartiges Druckmittel wirken, und wer Zeit kaufen kann, gewinnt Handlungsspielraum.

In einem solchen Umfeld wird die Frage nach anwaltlicher Kontinuität zur Schlüsselfrage. Portugal kennt beim Zugang zum Recht und bei Prozesskostenhilfe das System staatlich organisierter Rechtsunterstützung, geregelt unter anderem in Lei n.º 34/2004.6 In der Praxis kann das bedeuten: Zuweisungen, Rückzüge, Wechsel, und als Betroffener sitzt man nicht am Hebel, sondern am Ende der Leitung. Wenn dann noch das Gericht selbst signalisiert, dass ohne dauerhafte Vertretung kaum terminiert werden kann, ist das die fast komische Pointe eines Systems, das formell auf Rechtsschutz zielt, faktisch aber Stabilität zur Eintrittskarte macht, die man gerade wegen des Verfahrens oft nicht mehr hat.

Aus diesem Zusammenspiel entsteht mein eigentlicher Befund, und er ist weniger privat als politisch: Der EU Systemfehler liegt nicht nur in langen Verfahren, sondern in der Kopplung von Justizblockade und Konzernpraxis. Grosser Konzern, Subunternehmerstruktur, internationale Verantwortungsdiffusion, dann ein Einzelner, der die Beweislast schultert, weil verdeckte oder streitige Arbeitsverhältnisse nur mit Dokumenten, Zeugen und langer Kette plausibel gemacht werden können. Dass ein Dossier in so einer Konstellation umfangreich wird, ist kein Zeichen von Übertreibung, sondern von Realitätsnähe. Die EU Richtlinie zur Leiharbeit und das europäische Arbeitsrecht sind gerade deshalb komplex, weil moderne Arbeitsorganisation Komplexität produziert und Verantwortung gern in Zwischenraumen parkt.7

Crowdfunding wird in dieser Lage nicht zur Show, sondern zur Notwehr gegen Zeit. Das ist keine moralische Überhöhung, sondern eine banale Prozesslogik: Wer sich das Verfahren nicht mehr leisten kann, verliert, selbst wenn er materiellrechtlich im Recht ist. Der Rechtsstaat ist dann keine Instanz, sondern ein Preisetikett.

Warum also diese gesellschaftliche Kälte, dieses reflexartige Misstrauen gegen den, der offenlegt, dokumentiert, ordnet, und dennoch um Hilfe bitten muss? Ein Teil lässt sich sozialpsychologisch ohne Mystik erklären. Das Bystander Phänomen, die Diffusion von Verantwortung, ist gut belegt: Je mehr potenzielle Helfer, desto kleiner die Wahrscheinlichkeit, dass jemand handelt, weil jeder auf den anderen wartet.8 Hinzu kommt Konformitätsdruck: Menschen passen Urteil und Verhalten an Gruppenreize an, selbst dort, wo die Faktenlage klarer wäre als das Bauchgefühl.9 Damit verschränkt sich ein Medienmechanismus: Aufmerksamkeit folgt Konflikt, Personalisierung und kurzer Erregungsdauer, nicht Aktenlage und Zeitleistenlogik. Wer nicht als Symbolfigur einer bereits akzeptierten Erzählung auftritt, bleibt unsichtbar.

Hier berührt mein eigenes Arbeitsmodell, das ich als Double Gaussian beschreibe,10 einen Punkt, der in der Forschung unter anderem über kognitive Reflexion und duale Prozessmodelle diskutiert wird: Ein Teil der Menschen entscheidet stark impulsgetrieben und gruppensynchron, ein kleinerer Teil reflektiert eher gegen den sozialen Strom und toleriert kognitive Dissonanz länger, ohne sofort in Abwehr zu kippen.11 12 Als Modell ist das ein Erklärungsversuch: Warum selbst in Milieus, die sich als unbestechlich feiern, das reflexive Wegducken oft schneller ist als die sachliche Prüfung.

Dieser Befund ist bitter, weil er den moralischen Kern der Sache berührt. Niemand ist verpflichtet zu helfen, das ist trivial. Doch wer helfen will, sollte dafür nicht bestraft werden, weder durch Spott noch durch inquisitorische Nachfragen, die weniger der Klärung dienen als der Selbstentlastung. Der Satz „Und wer ist das“ ist in einer Welt mit 8’000’000’000 Menschen nicht Information, sondern Ausrede, nämlich die Ausrede, dass Not erst dann real wird, wenn sie im eigenen Telefonbuch steht. Das ist ethisch dürftig, und persönlich eine intellektuelle Bankrotterklärung.

Groll hege ich trotzdem keinen. Nicht, weil alles gut wäre, sondern weil Groll eine weitere Form von Bindung erzeugt, und Bindung an das Absurde ist eine Energieverschwendung, die ich mir nicht leiste. Mein Blick auf das Verhalten anderer ist analytisch: Vieles ist selbstorganisiert, pfadabhängig, und durch soziale Anreize geformt, die kaum jemand bewusst wählt, aber fast alle reproduzieren.13 Wer lauter schreit, bekommt mehr Rückkopplung. Wer komplex erklärt, bekommt weniger, realiter gar nichts. Wer im Dreck liegt, wird gemieden, weil die Nähe zum Dreck psychisch ansteckend wirkt. Menschen halten Sauberkeit oft für Moral.

Dass ich trotzdem weitermache, hat weniger mit Hoffnung als mit never surrender zu tun. Rechte existieren nur dort, wo jemand sie durchsetzt. Nicht die Mächtigen sind machtvoll, sondern jene, die gelernt haben, dass die meisten anderen sich selbst klein machen, lange bevor ein Gegner auftaucht. Mein Fall ist damit tatsächlich mehr als privat: Er ist ein kleiner Test, ob Europa noch versteht, was Rechtsweggarantie bedeutet, oder ob dieser Begriff nur ein Exportartikel ist, der im Inland regelmässig ausverkauft ist.

Die Projekte des CenturionNet werden zwangsläufig, pfadabhängig, in wenigen Tagen terminiert, der sachliche Endpunkt dieser Rechnung. Vielleicht kommt später wieder ein Anfang, vielleicht auch nicht. Verstand ist geblieben. Das ist nicht romantisch, aber es ist der Rest, der zählt.


  1. Marc Weidner, Arbeitsgerichtsverfahren Lissabon, CenturionBlog, 2026, Abschnitt Timeline und FAQ, https://coresecret.eu/2026/01/10/arbeitsgerichtsverfahren-lissabon/, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  2. Assembleia da República, Constituição da República Portuguesa, 1976, konsolidierte Fassung, Art. 20, offizielle Fassung, https://www.parlamento.pt/Legislacao/Paginas/ConstituicaoRepublicaPortuguesa.aspx, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  3. Europarat, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950, Art. 6 Abs. 1, HUDOC, https://www.echr.coe.int/european-convention-on-human-rights, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  4. Europäische Union, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. C 326 vom 26.10.2012, Art. 47, EUR Lex, https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/char_2012/oj, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  5. Europäische Kommission, 2025 Rule of Law Report, Country Chapter on the rule of law situation in Portugal, SWD(2025) 129 final, 2025, Abschnitt zu Effizienz der Justiz, Zahlen zu Verfahrensdauern, S. 6, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2025-rule-law-report_en, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  6. Portugal, Lei n.º 34/2004, de 29 de Julho, Acesso ao direito e aos tribunais, Diário da República, 2004, konsolidierte Fassung, https://diariodarepublica.pt/, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  7. Europäische Union, Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Leiharbeit, ABl. L 327 vom 05.12.2008, insbesondere Art. 1 und Art. 5, EUR Lex, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0104, Abruf 30.01.2026. ↩︎
  8. Darley, John M. und Latané, Bibb, „Bystander intervention in emergencies“, Journal of Personality and Social Psychology, 1968, Vol. 8(4), S. 377 bis 383, doi:10.1037/h0025589 ↩︎
  9. Asch, Solomon E., „Effects of group pressure upon the modification and distortion of judgments“, in Guetzkow, Harold (Hg.), Groups, Leadership, and Men, Carnegie Press, 1951, S. 177 bis 190. ↩︎
  10. https://coresecret.eu/2025/12/03/von-der-komplexitaet/ ↩︎
  11. Kahneman, Daniel, „Thinking, Fast and Slow“, Farrar Straus and Giroux, 2011, Teil I, Kapitel 1 bis 3. ↩︎
  12. Frederick, Shane, „Cognitive reflection and decision making“, Journal of Economic Perspectives, 2005, Vol. 19(4), S. 25 bis 42, doi:10.1257/089533005775196732 ↩︎
  13. Schelling, Thomas C., „Micromotives and Macrobehavior“, W. W. Norton, 1978, Kapitel 1 bis 2. ↩︎

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