Ich habe in meinem gestrigem Beitrag erzählt, wie man einen Top-Performer systematisch zerlegt, um ein bequemes, aber fachlich marodes System zu schützen. Diesmal geht es um die nächste Eskalationsstufe:
Anwälte und Gerichte, die so sehr an ihre eigene Schieflage gewöhnt sind, dass sie sie inzwischen für „Realität“ halten.
Der Auslöser ist ein bemerkenswerter Satz meines jüngsten Pflichtanwalts. Der gute Fachmann der Rabulistik, oder Dr. Fabulos, weil hier in Portugal einfach jeder Wald- und Wiesenanwalt aufgrund Standesrecht mit Dr. angesprochen wird, egal wie inkompetent die Gegenüber auch sind, jedenfalls Dr. Fabulos wurde am 07.11.2025 von der Anwaltskammer Lissabon als advogado oficioso in meinem Arbeitsgerichtsverfahren eingesetzt. Nach genauem Studium der Akte kommt er zu der erhellenden Einschätzung, die von mir geltend gemachten Beträge seien „absolutamente desenquadrados da realidade jurídica portuguesa“ und in Portugal sei „so etwas“ noch nie zugesprochen worden, selbst in „schwereren Fällen“.
Übersetzt:
Nicht etwa: „Wir prüfen, ob die Forderung unionsrechtlich zwingend, teilweise oder im Wege richterlicher Schätzung zu reduzieren ist.“
Sondern: „In Portugal hat man so hohe Beträge bisher nicht zugesprochen, also ist schon der Anspruch selbst irgendwie unzulässig.“
Damit sind wir im Kern der Pathologie: Ein Rechtsanwalt, Organ der Rechtspflege, stellt die lokale Gewöhnung an strukturellen Rechtsbruch über das, was als Europarecht seit Jahren bindend ist.
Unionsrecht ist kein Buffet. Man nimmt sich nicht heraus, was in die heimische Komfortzone passt, und lässt den Rest vergammeln.
In meinem Fall ist der rechtliche Ausgangspunkt grotesk simpel:
- Ich habe Vollzeit und exklusiv auf einem Google-Projekt gearbeitet.
- Ich war in Googles Ketten von Tools, Policies und Eskalationen eingebunden.
- Inkl. Google Quiet Period zu jedem Quartalsbericht.
- Inkl. Google Corona Plandemie Giftplörren Jab-Scheme (zum Glück weiterhin ungeimpft)
- Meine Leistung wurde nach Googles Metriken bewertet.
- Nur meine Entlohnung lief über eine Billigschiene.
Zeitgleich veröffentlicht Google für vergleichbare Rollen in Europa Gehaltsbänder in einer völlig anderen Größenordnung: rund 175.000 USD Jahresbasis plus Bonus, bei Leitungsfunktionen bis rund 206.000 USD plus Bonus.
Das ist nicht marginal. Das ist keine „kleine Abweichung“. Das ist ein Faktor zehn bis fünfzehn.
Und im EU-Arbeitsrecht gilt, etwas verkürzt:
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Art. 157 AEUV, flankiert durch Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz und Gleichbehandlung),
- Schutz vor missbräuchlicher Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit (u. a. RL 2008/104/EG, RL 1999/70/EG),
- Grundrechtecharta mit ihrem Anspruch auf faire Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung und wirksamen Rechtsschutz (Art. 20, 21, 31, 47 GRC).
Wenn ein Vendor-Modell faktisch dazu dient, eine Stammbelegschaft zu ersetzen, ohne die zugehörigen Kosten zu tragen, ist die Frage nicht, ob man „netterweise“ etwas drauflegt. Die Frage ist, ob das Modell mit dem Europarecht vereinbar ist. Und wenn nein, welche Lohnniveaus nachzuzahlen sind.
Dass portugiesische Gerichte sich seit Jahren nicht trauen, diese Diskrepanz ernsthaft durchzubuchstabieren, ist ein Problem. Aber es ist nicht mein Problem. Es ist ein Problem des Systems.
Wenn ein Anwalt im Jahr 2025 ernsthaft mit der Begründung argumentiert, eine Forderung sei „realitätsfern“, weil das in der bisherigen Rechtsprechung „nie so“ zugesprochen worden sei, gibt er in Wahrheit drei Dinge preis:
- Er verwechselt faktische Praxis mit rechtlicher Normativität.
Dass ein Land systematisch zu niedrige Entschädigungen zuspricht, ist keine Ausrede, sondern möglicherweise selbst der Kern des Rechtsbruchs. - Er akzeptiert strukturelle Unterwerfung unter Grosskonzerne als Naturgesetz.
Statt zu fragen, was das Recht verlangt, fragt er, was in der Provinz so üblich war, um wen auch immer nicht zu verprellen, wobei gesagt werden muss, im Zweifel wird es nach US-Recht auf das berühmte und hier leicht abgewandelte Trump Dogma hinauslaufen: „Your company is going to hell“, wenngleich Donald J. Trump dies im Zusammenhang mit der illegalen Massenimmigration in Europa vor wenigen Wochen in NYC aussprach. - Er stellt seine eigene Berufspflicht hintan.
Ein Anwalt ist nicht dazu da, die mutmasslich bequeme, systemkonforme Lösung durchzudrücken. Er ist dazu da, das Maximum des rechtlich Möglichen zu ermitteln und für seinen Mandanten zu erstreiten.
Wenn in Deutschland einer meiner ehemaligen Kollegen einem Mandanten gesagt hätte: „Ihre verfassungsrechtlich eigentlich zwingende Position ist zwar schlüssig, aber das Bundesland hier mag solche Themen nicht, also lassen wir es lieber“, hätte ich ebenso deutlich gefragt, ob dieser den Beruf verfehlt habe.
Genau das passiert hier. Nur mit der Zusatzdimension, dass hier nicht irgendein kleiner Provinzstreit im Raum steht, sondern ein potenzielles Milliardenloch im europäischen Lohngefüge eines der grössten Konzerne dieser Erde.
Damit wir uns nicht missverstehen: Ich erwarte keine Wunder von einem advogado oficioso. Ich erwarte keine 80-Stunden-Wochen, keinen Privatkrieg gegen das Weltkapital und keine garantierte Prozessgewinn-Garantie.
Ich erwarte, dass das gemacht wird, wozu der Berufsstand sich selbst verpflichtet hat:
- Mandat sorgfältig prüfen,
- rechtliche Lage sauber analysieren,
- dem Mandanten erklären, wo Chancen und Risiken liegen,
- eine konsistente Prozessstrategie entwickeln,
- und das Ganze nicht nach zwei Wochen innerlich wieder kündigen, nur weil der Fall komplex, unbequem und „grösser als üblich“ ist.
Genau das beschreibt ein hier angefordertes Gutachten zu den Pflichten des Pflichtanwalts: Wer als advogado oficioso bestellt wird, schuldet denselben Sorgfaltsmassstab wie bei einem zahlenden Mandanten. Untätigkeit, mangelnde Kommunikation und das faktische Liegenlassen eines Mandats sind klare Pflichtverletzungen, mit möglichen disziplinarischen und haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Die Realität in meinem Verfahren sieht so aus:
- Mehrere Pflichtanwälte kommen und gehen.
- Prozessual messbare Fortschritte: keine.
- Kommunikation in wesentlichen Teilen: spärlich bis nicht vorhanden.
- Die Substanz des Falls, also die Frage, ob das Vendor-Modell und die Lohnstruktur unionsrechtswidrig sind, wird systematisch umschifft.
Dass der jüngste Vertreter dieses Reigens dann nicht etwa sagt: „Ich fühle mich der Aufgabe fachlich nicht gewachsen“, sondern stattdessen die Höhe der Forderung als „irreal“ diffamiert, ist nur folgerichtig. Wer das System nicht anfassen will, erklärt lieber den Mandanten zum Problem.
Parallel dazu spielt sich am Gericht die passende Kulisse ab.
Die nackten Eckdaten:
- Klageeinreichung: 22.05.2023.
- Erste Anhörung: 22.06.2023, bereits jenseits der eigentlich vorgesehenen 15-Tage-Frist im Arbeitsprozess.
- Seitdem: keine rechtskräftige Entscheidung über Zeugen, keine saubere Klärung der Übersetzungsfrage, keine Entscheidung über meinen Eilantrag vom 22.10.2023, obwohl es um die drohende vollständige Vernichtung meines Hausrats und meiner beruflichen IT-Infrastruktur ging.
- Richterwechsel am 10.09.2025, und danach: erneut Funkstille.
Auf dem Papier ist der portugiesische Arbeitsprozess auf Geschwindigkeit getrimmt. Es geht um Löhne, um Existenzfragen, um das, was man nüchtern „kredores de natureza alimentar“ nennt: Forderungen, von denen Menschen schlicht leben müssen.
In meinem Leben bedeutet die Verzögerung:
- Verlust der Wohnung,
- Verlust der gesamten beruflichen IT-Ausstattung,
- Verlust der wirtschaftlichen Basis eines freiberuflichen Informatikers,
- und inzwischen über vier Jahre ohne die Löhne, die mir zustehen.
Ich habe das Gericht darauf hingewiesen, höflich, präzise, mehrfach. Ich habe eine tutela provisória beantragt, um wenigstens einen Bruchteil des Schadens abzufedern, solange das Hauptverfahren sich im Kreis dreht.
Antwort: Stille.
Man könnte es zynisch so zusammenfassen:
Solange die Beklagte keine Eile hat, hat das Gericht auch keine.
Weil ich mir dieses Schauspiel nicht ewig kommentarlos ansehen wollte, habe ich den Justizrat (CSM) und die Anwaltskammer eingeschaltet.
Dem CSM habe ich akribisch vorgetragen:
- den Ablauf des Verfahrens,
- die Überziehung aller vernünftigen Zeitrahmen,
- die Nichtbehandlung eines existenziellen Eilantrags,
- und die völlige Abwesenheit von sichtbarem Verfahrensmanagement seit dem Richterwechsel.
Der CSM ist im Selbstverständnis das Organ, das über die Funktionsfähigkeit und Disziplin der Richterschaft wacht. In einer gesunden Rechtsordnung wäre ein seit Jahren liegendes arbeitsrechtliches Existenzverfahren kein „ärgerlicher Einzelfall“, sondern ein Fall für einen sehr kurzen Dienstweg und eine sehr klare Ansage.
Parallel dazu habe ich den Regionalrat der Ordem dos Advogados über das Verhalten der Pflichtanwälte informiert:
- wiederholte Entschuldigen, also Anträge auf Mandatsniederledgung kurz nach Bestellung,
- praktisch keine Verfahrensimpulse,
- keine klare Dokumentation dessen, was überhaupt unternommen wurde,
- und nun einen neuen Pflichtanwalt, der trotz mehrfacher, sorgfältig aufbereiteter Informationen nicht einmal eine Empfangsbestätigung zustande bringt, bevor er das Mandat als „inkompatibel mit seiner Arbeitsweise“ empfindet.
Auch hier wäre die normative Erwartung:
- zügige Prüfung,
- klare Feststellung, ob berufsrechtliche Pflichten verletzt wurden,
- und, falls ja, entsprechende Konsequenzen.
Ob die Institutionen dieser Erwartung gerecht werden, wird sich zeigen. Dass es nötig war, sie überhaupt in dieser Form einzuschalten, spricht Bände.
Wer glaubt, dass das alles eine rein persönliche Tragödie eines „Einzelfalls“ ist, hat die Dimension nicht verstanden.
Wenn eine Kombination aus Google und Teleperformance über Jahre hinweg in Europa Vendor-Modelle fährt, die auf faktischer Vollintegration der Arbeiter bei gleichzeitiger Dumpingentlohnung beruhen, dann ist das kein lokal-portugiesisches Problem.
Das ist:
- ein Risiko für europäische Gerichte und Aufsichtsbehörden, die sich irgendwann fragen müssen, wie oft sie noch wegsehen wollen,
- ein Risiko für Arbeitsverwaltungen, die das alles irgendwann nachberechnen dürfen,
- und ein Risiko für US-Investoren, die plausibel davon ausgehen dürfen, dass „labour & compliance risks“ in den Geschäftsberichten nicht auf rosarot gefilterte Wunschwerte zurechtgestutzt wurden.
Wenn mir ein Pflichtanwalt in diesem Kontext erklärt, meine Forderung sei deshalb „realitätsfern“, weil Portugals Justiz bisher bei solchen Konstellationen nicht durchgezogen hat, was das Unionsrecht verlangt, dann ist das nicht nur ein lokales Berufsproblem. Es ist ein Symptom dafür, wie tief der Reflex sitzt, systemische Rechtsverstösse in den Status „Naturgesetz“ hochzuloben.
Das Wort „rechtsfeindlich“ klingt hart. Ich verwende es hier bewusst. Nicht, weil ich glaube, dass einzelne Richter oder Anwälte mit bewusstem Vorsatz das Recht zerstören wollen. Sondern weil ich erlebe, wie sehr man sich daran gewöhnt hat, dass Recht eben nur so weit reicht, wie es „ins System passt“.
Rechtsfeindlich ist:
- wenn ein Gericht jahrelang ein existenzielles Verfahren liegen lässt, obwohl es alle Instrumente hätte, es zu führen,
- wenn Pflichtanwälte Mandate annehmen und dann in entscheidenden Momenten wegsehen oder weglaufen,
- wenn eine Anwaltskammer offenkundig strukturelle Probleme bei der Pflichtverteidigung als individuelles Kommunikationsproblem zwischen Mandant und Anwalt umetikettiert,
- und wenn die Höhe eines unionsrechtlich begründeten Anspruchs nicht nach Norm, sondern nach „Landesüblichkeit im Unterlaufen dieser Norm“ bewertet wird.
Das alles ist kein Betriebsunfall, sondern der Aggregatzustand eines Systems, das sich mit der eigenen Dysfunktionalität arrangiert hat.
Ich habe gestern geschrieben, dass ich nichts mehr habe, was man mir noch nehmen könnte, ausser der Illusion, in einem funktionierenden Rechtsraum zu leben. Die ist inzwischen auch recht gründlich zerlegt.
Was bleibt, ist erstaunlich viel Klarheit:
- Ich weiss, was ich geleistet habe.
- Ich kenne die Dokumente, die Systeme, die Kennzahlen, die Zeugen.
- Ich kenne das Unionsrecht gut genug, um zu sehen, dass mein Fall nicht „exotisch“, sondern exemplarisch ist.
- Und ich habe die schriftlichen Spuren eines Systems, das strukturell nicht bereit ist, diesen Konflikt sauber zu verhandeln.
Wenn ein Anwalt mir schreibt, er könne „in gutem Gewissen“ keine Erwartungen nähren, weil meine Forderungen jenseits der portugiesischen Realität lägen, dann antworte ich inzwischen relativ gelassen:
Die portugiesische Realität ist nicht der Maßstab des Unionsrechts.
Das Unionsrecht ist der Maßstab für die portugiesische Realität.
Ob das die hiesigen Gerichte, Kammern und Kollegen mittelfristig akzeptieren, ist eine andere Frage.
