Es gibt Tage, da frage ich mich, ob ich in einem Rechtsstaat lebe oder in einem sprachlich hübsch verpackten Willkürarrangement. Portugal ist da ein besonders lehrreiches Versuchslabor (wie jeder andere, sich im Untergang befindliche Westeuropäische Staat). Die aktuelle Episode mit meinem Patrono und der Rechtsanwaltskammer ist nur das jüngste Kapitel in einer längeren Geschichte: einer Kultur der Rabulistik, in der man sich auf das geschriebene Recht beruft, um genau nicht zu tun, was darin steht.
In Portugal ist, wie in Deutschland, nicht entscheidend, was im Gesetz steht, sondern was eine bestimmte Kaste von Rechtsanwälten und Funktionären gerade für opportun hält. Das Gesetz ist Dekoration, so wie ein schön gerahmtes Bild im Sitzungszimmer. Man zeigt gerne darauf, wenn Besuch da ist, aber handeln tut man nach anderen Regeln.
Der Plot ist schnell erzählt: Die RAK entpflichtet die vorbefasste Patrona, die zehn Monate genau gar nichts tut, und beruft dann einen anderen Vertreter der Zunft zum neuen Patrono. Ich reagiere, wie man es von einem halbwegs normal funktionierenden System erwarten dürfte, umgehend, unverzüglich: ausführlicher Verfahrensstand, Zeugenmatrix, Dokumentenmatrix, dringende Anträge, Bezug auf Unionsrecht, Gleichbehandlung, alles sauber, strukturiert, dokumentiert.
Und was macht der gute Dr? Exakt das Gleiche wie die Patrona. Genau rein gar nichts.
Wobei gilt: promoviert hat hier kaum jemand niemals nicht. Wie in Italien: alles nur Phantasmen. Jeder macht bei diesem Standesdünkel, Rudelverhalten mit. Ausnahmslos.
Nicht ein „Recebido“, nicht ein „Ich schaue mir das an“, nicht einmal die höfliche Minimal-Lüge „Ich melde mich nächste Woche“. Zwölf Tage Funkstille. Dann, am Tag X, meldet er sich das erste und einzige Mal, nicht etwa, um eine Verteidigungsstrategie zu skizzieren, sondern um seine eigene Flucht aus der Verantwortung zu begründen.
Die Rabulistik beginnt genau hier: Anstatt des Pudels Kern zu benennen („Ich will dieses Mandat nicht, weil es unbequem ist“), wird eine pseudo-juristische Erzählung konstruiert. Da heisst es dann sinngemäss, meine Forderungen seien „in Portugal nicht realistisch“, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die unionsrechtliche Vorgabe „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ würden von portugiesischen Gerichten sowieso nicht angewendet, man müsse das Ganze „anpassen“, sprich: verstümmeln, bis es ins geistige Korsett der lokalen Bequemlichkeit passt.
Auf den Punkt gebracht: Nicht das Unionsrecht ist das Problem, sondern der Kläger, der es wagt, sich darauf zu berufen.
Rein technisch ist das bemerkenswert. Anstatt zu sagen: „Ich habe keine Lust, mich mit komplexem Arbeits- und Unionsrecht anzulegen“, wird das eigene Desinteresse zur vermeintlichen Realität erhoben. Aus „Ich will das nicht vertreten“ wird „Das ist rechtlich ohnehin chancenlos“. Klassische Rabulistik: man verschiebt die Ebene vom eigenen Pflichtversagen zur angeblichen Rechtslage.
Codifiziertes Recht als unverbindliche Empfehlung
Das Muster ist nicht neu. Es zieht sich durch meinen gesamten Weg durch die portugiesische Justiz. Die Gesetze sind eigentlich klar: Verfahrensfristen, Pflicht zur Verfahrensförderung, Anwendung des Unionsrechts, Gleichbehandlung, Mindeststandards der richterlichen und anwaltlichen Sorgfalt. Alles da, schwarz auf weiss.
Die Praxis sieht so aus:
- Fristen werden vom Gericht systematisch gerissen, ohne jede Konsequenz.
- Wenn die Gegenseite Fristen völlig ignoriert, gibt es ein paar Geldstrafen, die im Gesamtbild nicht mehr sind als symbolische Bussgelder für die Kulisse.
- Pflichtanwälte verweigern faktisch die Mitarbeit, ohne dass die Kammer erkennbar strukturell eingreift, solange der äussere Anschein gewahrt bleibt.
Und wenn man dann wagt, auf das Gesetz zu zeigen und höflich darauf hinzuweisen, dass es existiert, kippt die Stimmung. Plötzlich ist man der „schwierige Mandant“, der „nicht versteht, wie das hier läuft“, der „überzogene Erwartungen“ habe.
Genau da beginnt die perverse Dialektik: Wer sich auf das Recht beruft, stört. Wer es ignoriert, gilt als „realistisch“ und „praxisnah“. Die Norm ist nicht mehr Massstab, sondern Störung des Systems.
Déjà-vu: Corona als Generalprobe für Rechtsnihilismus
Wer glaubt, das sei ein isoliertes Problem der Anwaltschaft, der hat die letzten Jahre offenbar im Winterschlaf verbracht. Ich habe dieses Muster ebenfalls während der Corona-Plandemie gesehen, nur damals war der Wahnsinn lauter, hysterischer und mit Polizeibegleitung.
Da standen plötzlich die gleichen Typen, die heute jede Norm relativieren, als schärfste Hüter einer angeblich „alternativlosen“ Ordnung da. Die Justiz, die Exekutive, die politische Klasse, ein grosser Teil der Medien: alle im Gleichschritt, alle moralisch aufgeladen, alle überzeugt, im Namen der „Wissenschaft“ und der „Solidarität“ seien praktisch sämtliche Grundrechte einkassierbar.
In Portugal wie anderswo:
Menschen wurden auf offener Strasse von der Polizei bedrängt, weil sie zu zweit ein Bier tranken. Ausgangssperren, Besuchsverbote, Maskenzwang auch dort, wo nie ein valider Evidenznachweis für einen relevanten Nutzen vorlag. Wer darauf hinwies, wurde als „unsolidarisch“, „gefährlich“ oder schlicht als Idiot etikettiert.
Gleichzeitig wurde eine Erzählung zur Impfung aufgebaut, die nicht nur wissenschaftlich verkürzt war, sondern logisch schlicht absurd: Die Impfung sei der „Akt der Solidarität“, ohne sie gefährde man andere, die Wirkung sei quasi davon abhängig, dass „alle mitmachen“. Implizit wurde damit der Eindruck erzeugt, der Schutz der Impfung sei nicht primär die Eigenschaft des medizinischen Produktes, sondern eine Art moralische Belohnung für kollektiven Gehorsam.
Was ich erlebte, war eine systemische Selbstentmündigung:
- Auf der einen Seite wurde behauptet, es handle sich um hochwirksame, sichere Produkte,
- auf der anderen Seite wurde der gesellschaftliche Druck so weit hochgefahren, dass faktisch von „freiwillig“ keine Rede mehr sein konnte.
Die, die sich dem entzogen haben, wurden stigmatisiert. Die, die früh auf Widersprüche, auf fehlende Langzeitdaten, auf konzeptionelle Brüche hingewiesen haben, wurden ignoriert, diffamiert, aussortiert. Und nachher? Nachher war, wie immer, niemand verantwortlich.
Schizoide Gesellschaft: Recht, wo es bequem ist, Zwang, wo es gefällt
Die Parallele ist frappierend und erschreckend simpel:
- Während Corona wurde mit maximaler Schärfe durchgesetzt, was politisch opportun war, selbst wenn die Rechtsgrundlagen dünn, unsauber oder offen verfassungswidrig waren. Polizei, Verwaltung, Gerichte: zu einem grossen Teil ohne erkennbare innere Bremse beteiligt.
- Jetzt, im Arbeitsrecht, wo es um einen handfesten Konflikt mit einem Grossunternehmen und um die Anwendung des Unionsrechts geht, herrscht das Gegenteil: Lähmung, Ausweichen, Verschleppen, Relativieren.
Die gleichen Systeme, die bereit waren, Menschen mit abstrusen Bußgeldern und Verboten zu überziehen, weil sie sich nicht „korrekt“ verhielten, bekommen plötzlich weiche Knie, wenn es darum geht, einem Konzern und dessen verlängertem Arm in Form von Dienstleistern die Grenzen des Rechts aufzuzeigen.
Das ist nicht nur Doppelmoral. Das ist strukturell schizoid.
Man könnte meinen, ein Rechtsstaat zeichne sich dadurch aus, dass das Recht auch dann gilt, wenn es unbequem ist. Dass Gerichte, Anwälte, Kammern und Behörden gerade dann Rückgrat zeigen, wenn wirtschaftliche Macht, politische Interessen oder institutionelle Bequemlichkeit dagegen sprechen.
Das Gegenteil ist auch in Portugal der Fall:
- Wenn der Einzelne sich wehren will, wird er als Störung wahrgenommen.
- Wenn der Staat oder grosse Akteure Grenzen überschreiten, wird weggeschaut, relativiert, verschoben, banalisiert.
Rabulistik als Technik des Selbstbetrugs
Der Begriff „Rabulistik“ ist auch für mich seit den Anfängen als Partner einer Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei in den 2000er zum Leitmotiv geworden: Es geht nicht nur um spitzfindige Argumente, es geht um eine gesamte Kultur der Verantwortungsvermeidung.
- Man erklärt das Offensichtliche zum Sonderfall.
- Man stilisiert die eigene Bequemlichkeit, Inkompetenz, Transbeklopptheit und Ideologiegläubigkeit zur „Realität der Gerichte“.
- Man verdreht, typisch Laberwissenschaften, die Reihenfolge: Erst kommt das Ergebnis, dann sucht man sich die Begründung, die dazu passt.
Beim Fall der Patronos läuft es exakt so:
- Ergebnis steht fest: Dieses Mandat will er nicht wirklich führen.
- Begründung wird nachgereicht: „In Portugal wird so etwas nicht zugesprochen, das ist unrealistisch, das versteht das Gericht nicht, das ist alles zu viel.“
- Pflichtverletzung wird umetikettiert: Aus „Ich mache meinen Job nicht“ wird „Ich bin nur ehrlich zu Ihnen, wie die Realität halt ist.“
Wer das zum ersten Mal erlebt, könnte meinen, er sei im falschen Film. Wer es mehrfach erlebt, erkennt das Muster: Das ist keine zufällige Inkompetenz, das ist ein erlerntes System des Ausweichens, der eigenen Würdelosigkeit und die Fähigkeit niemals im Leben für eigene Überzeugungen gekämpft zu haben, niemals nur einmal den aufrechten Gang versucht zu haben. Nicht nur Deutschland ist das Land der Wirbellosen. Portugal steht dem in nichts nach.
Portugal ist wie Deutschland ein Rechtssystem, in dem das Gesetz zwar existiert, aber nur selektiv gilt. Ich erinnere mich an die Corona-Jahre, in denen dieselben Strukturen völlig hemmungslos über elementare Freiheiten hinweggegangen sind, unter Berufung auf eine angebliche Notwendigkeit, die sich bereits ex ante als ungeeignet und unverhältnismäßig gezeigt hat.
Jetzt, wo es darum geht, Unionsrecht, Gleichbehandlung und ganz basale anwaltliche Pflichten durchzusetzen, ist plötzlich alles kompliziert, unklar, nicht realistisch, schwer vermittelbar.
Man könnte es freundlich formulieren und von „Strukturproblemen“ sprechen. Dabei ist es organisierte Verantwortungsvermeidung und leider ebenso wie in allen anderen Bereichen der europäischen Gesellschafte eine voranschreitende Endverblödung, weil die Menschen nicht einmal mehr erkennen können, worin in ihrem Verhalten die logischen Fehler liegen. Aber gut, wie sagt Dieter Bohlen? Erkläre einem Bekloppten, dass er bekloppt ist? Eine Mentalität, die sich in Rabulistik tarnt, aber im Kern nur eines ist: die Weigerung, für das eigene Tun und Lassen einzustehen.
