Zuständigkeit ist das neue Sakrament. Man spricht sie, und schon soll die Sache gereinigt sein. Genau diese liturgische Ersatzhandlung begleitet die Updates zur Pressemitteilung 002/2025,1 die ich nach der ARD-Übertragung der Christmette aus Stuttgart vom 24.12.2025 um 23.30 Uhr veröffentlicht habe: Die Institutionen reagieren, aber sie reagieren wie Apparate, nicht wie Verantwortungsträger.
Am Sonntag, 28.12.2025, antwortete die Deutsche Bischofskonferenz mit einer Zeile Substanz: „Wir sind dafür schlicht nicht zuständig.“ Danach der Verweis auf das Bistum Rottenburg-Stuttgart und die ARD. Kein Wort zu Leitlinien, kein Wort zur Frage, wie man bei überregionaler Ausstrahlung liturgische Integrität absichert, sobald es nicht um fromme Allgemeinplätze, sondern um einen konkreten Vorgang geht. Parallel dazu bleibt der SWR bemerkenswert wortkarg: Der Eingang meiner Programmbeschwerde vom 27.12.2025 ist bis heute nicht einmal bestätigt, weder per E-Mail noch per Post, weder mit Aktenzeichen noch mit Fristenhinweis.
Dann das Bischöfliche Ordinariat. Dort datiert die Antwort vom 13.01.2026, eingelangt ist sie bei mir per E-Mail am 15.01.2026. Die Oberfläche ist pastoral beruhigend. Der Kern ist juristisch verwertbar. Drei Sätze stehen darin, die man wie einen Beweisbeschluss lesen kann. Erstens die Zurechnung: „Verantwortlich für die Konzeption und die Übertragung war die Katholische Rundfunkarbeit der Kirche am SWR.“ Zweitens das Eingeständnis: „Die Reaktionen haben gezeigt, dass religiöse Gefühle verletzt wurden. Wir bitten dafür um Entschuldigung.“ Drittens die Normebene: „Abweichungen von der geltenden liturgischen Ordnung waren in dieser Form nicht korrekt und werden aufgearbeitet.“ Das ist rhetorisch weich verpackt, materiell jedoch präzise.
Das Muster dahinter ist banal und gerade deshalb toxisch: Verantwortungsdiffusion2 3 4 in einem Dreieck aus Sender, kirchlicher Rundfunkarbeit und diözesanem Ordinariat, flankiert von einer Bischofskonferenz, die sich auf Nichtzuständigkeit zurückzieht, sobald es operativ wird. In der Governance-Literatur gilt das als Standardmechanismus moderner Grossorganisationen: Verantwortung wird nicht geleugnet, sie wird fragmentiert, bis sie praktisch nicht mehr greifbar ist. Der Effekt ist vorhersehbar. Jede Stelle kann auf eine andere zeigen, jede Antwort kann als endgültig wirken, ohne dass damit auch nur eine einzige Entscheidung rekonstruierbar würde.
Gerade das Ordinariat liefert, bei aller rhetorischen Watte, unfreiwillig die entscheidende Verschiebung: weg vom Geschmacksstreit, hin zur Normebene. Wer liturgische Abweichungen einräumt, spricht über Ordnung, nicht über Stimmung. Wer eine kirchliche Rundfunkarbeit als verantwortlich benennt, benennt eine Instanz, die Konzeption, Freigabe und Übertragungslogik nicht nur begleitet, sondern prägt. Genau deshalb habe ich am 15.01.2026 nachgeschärft. Nicht mit Empörung, sondern mit Aktenfragen: Welche Organisationseinheit war zuständig. Wer hat final freigegeben. Welche konkreten Abweichungen werden gemeint. Welche Massnahmen folgen. Welcher Zeitplan gilt. Und was genau soll „verbindlich geschärfte Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse“ in der Praxis heissen.
Diese Konstellation ist strukturell selbstzerstörerisch. Eine Kirche, die im öffentlichen Raum moralische Autorität beansprucht, kann sich nicht gleichzeitig hinter Zuständigkeitsformeln verstecken, sobald Verantwortung konkret wird. Ein beitragsfinanzierter Sender kann nicht Reichweite als Gemeinwohl verkaufen und bei Beanstandung so tun, als sei eine Eingangsbestätigung freiwillige Kulanz. Und ein Ordinariat, das Normverstoss einräumt, kann sich nicht im Ungefähren einrichten, als wäre Aufarbeitung eine Stimmungslage statt ein Verfahren.
Meine Forderung ist einfach: Aktenklarheit statt Nebel. Nicht mehr Ritualsprache, sondern Entscheidungsarchitektur. Solange der SWR den Eingang einer Programmbeschwerde nicht einmal bestätigt, solange die DBK sich mit „schlicht nicht zuständig“ aus dem Bild schiebt, und solange das Ordinariat zwar Normverstoss einräumt, aber Zuständigkeiten und Freigaben nicht konkretisiert, bleibt das Grundproblem bestehen: Verantwortung wird behauptet, aber nicht getragen.
Quellen
E-Mail der Deutschen Bischofskonferenz vom 28.12.2025.
Schreiben des Bischöflichen Ordinariats Rottenburg-Stuttgart vom 13.01.2026, eingelangt am 15.01.2026.
Nachschärfung vom 15.01.2026.
Programmbeschwerde an den SWR vom 27.12.2025.
Christopher Hood, The Blame Game, 2011.
Mark Bovens, Analysing and Assessing Accountability, European Law Journal, 2007.
- https://coresecret.eu/2025/12/27/pressemitteilung-002-2025/ ↩︎
- https://coresecret.eu/2025/12/16/von-der-many-hands-theory/ ↩︎
- „Die Many Hands Theory beschreibt ein Problem, das in komplexen Organisationen nahezu zwangsläufig auftaucht: Wenn viele Hände an einer Entscheidung, einer Unterlassung oder einem Schaden beteiligt sind, wird es schwierig bis unmöglich, Verantwortung klar zuzuordnen, obwohl der Schaden real ist. Dennis F. Thompson hat dieses Muster als ‚Problem of Many Hands‘ im Kontext politischer und administrativer Verantwortung prominent gemacht.“, ebenda. ↩︎
- https://www.cambridge.org/core/journals/american-political-science-review/article/abs/moral-responsibility-of-public-officials-the-problem-of-many-hands/39DD3FAB7BF7DC7A242407143674F22B ↩︎
