Vom Diskurs

Nichts wirkt so surreal wie der Moment, in dem ein technisches Fachforum, das sich gerne als rationaler Gegenpol zur medialen Hysterie inszeniert, bei einem politisch heiklen Thema exakt dieselben Reflexe zeigt wie der durchschnittliche Talkshowkommentar. Ich habe in einem laufenden Thread zur Meinungsfreiheit irgendwann die Geduld verloren und meinen Beitrag zur Internalisierung von Grundrechtsabbau verlinkt. Ab diesem Zeitpunkt bekam die Diskussion einen eigenen Beigeschmack.

Vorher drehte sich alles um die üblichen Floskeln. Der Staat sei doch noch freiheitlich, Meinungsfreiheit werde doch niemandem direkt weggenommen, Kontokündigungen seien Vertragsrecht, Cancel Culture sei eher ein „soziokulturelles Problem“ als ein Freiheitsproblem, und wer sich über strafrechtliche Verfahren gegen Regierungskritiker beschwere, solle erst einmal in den Iran schauen. Nach meinem Einwurf entzundete sich das Ganze erneut, allerdings nicht im Sinne einer ehrlichen Vertiefung, sondern eher wie ein Selbstverteidigungsreflex eines angeschlagenen Weltbilds.

Es traten plötzlich mehrere Diskussionsfäden hervor, die man in Ruhe auseinandernehmen kann. Da gab es eine Fraktion, die an der ultraformalistischen Definition von Meinungsfreiheit festklammerte, eine Verschiebung hin zu Basiskonto und Debanking, einen semantischen Kleinkrieg um die Frage, ob ein Autor sein Buch „faktisch verboten“ nennen darf, einen kleinen Medienglaubenskrieg rund um einen prominenten Coronaplandemie-Kritiker und Verteidiger der Grundrechte, und schliesslich eine indirekte Kritik an meinem Blogtext, die interessante Denkfehler offengelegt hat.

Der Thread wurde damit zu einem unfreiwilligen Labor: Man konnte in Echtzeit beobachten, wie ein Diskursraum, der sich selbst für aufgeklärt hält, im Angesicht realer Machtfragen brav in die ihm zugedachte Rolle als innerer Zensor rutscht.

Meinungsfreiheit als juristische Resthülle

Nach meinem Einwurf meldete sich eine Stimme, die das klassische Grundrechtsdogma in der simpelsten denkbaren Variante herunterbetete. Meinungsfreiheit, so der Tenor, sei eine Konstruktion aus dem Grundgesetz und gelte im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Zwischen Privaten gelte etwas anderes: Hausrecht, Vertragsfreiheit, allgemeines Privatrecht. Banken und Plattformen könnten sich ihre Kunden aussuchen, solange sie nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstossen, und das habe mit Meinungsfreiheit schlicht nichts zu tun.

Diese Sicht ist als Kurzfassung für eine Anfängerklausur noch tolerierbar, als ernsthafte Analyse eines digitalisierten Kommunikationsraums allerdings intellektuell bankrott. Sie ignoriert, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte seit Jahrzehnten nicht nur als Abwehrrechte, sondern als objektive Wertordnung begreift, die über Generalklauseln in das gesamte Privatrecht hineinwirkt. Sie ignoriert, dass spätestens seit dem Zahlungskontengesetz der Gesetzgeber selbst anerkennt, dass Zugang zu einem Konto keine beliebige Luxusoption ist, sondern eine Voraussetzung für Teilnahme am Wirtschaftsleben. Sie ignoriert vor allem, dass Facebook, X, Zahlungsdienstleister und Grossbanken keine Wohnzimmer sind, sondern Gatekeeper für öffentliche Kommunikation und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.

Ich habe keinerlei Lust, hier den juristischen Repetitor zu geben, aber ein Mindestmass an intellektueller Redlichkeit darf man voraussetzen. Wer mit ernster Miene behauptet, Debanking habe mit Meinungsfreiheit nichts zu tun, weil die betroffene Person ja theoretisch irgendwo ein Basiskonto beantragen könne, während sie in der Praxis wegen politischem Stigma von mehreren Anbietern rausfliegt, agiert nicht als Verteidiger des Rechtsstaats, sondern als dessen sprachlicher Fassadenmaler.

Hinzu kommt eine hübsche Selbstwidersprüchlichkeit. Dieselben Leute, die auf der einen Seite Kapitalmacht, Marktkonzentration und „zwielichtige Praktiken“ grosser Konzerne anerkennen, insistieren auf der anderen Seite, man solle diese Strukturen ja nicht mit Meinungsfreiheit in Verbindung bringen. Man darf also problemlos sagen, dass Konzerne einschüchtern, Marktverhalten steuern, Leute zur Raison bringen, aber sobald diese Prozesse politisch gelesen werden, soll das alles plötzlich „Privatsache“ sein. Diese Schizophrenie ist kein Zufall, sie ist das Ergebnis einer geschickt erlernten Trennung von Politischem und Privatrechtlichem, die nur noch auf dem Papier funktioniert.

Debanking und die Fiktion des problemlosen Zugangs

Ein weiterer Strang nach meinem Beitrag drehte sich um das Basiskonto. Jemand verwies darauf, dass jede Person in Deutschland seit einigen Jahren einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen habe und dass Kündigungen nur bei wichtigem Grund möglich seien. Eine andere Stimme reagierte darauf mit einem Schulterzucken: bei dem zitierten Fall sei es nun einmal kein Basiskonto gewesen, also sei die Aufregung überhaupt nicht angebracht.

Diese Unterredung war bemerkenswert, weil sie ein Muster zeigt, das ich seit Jahren in politischen und juristischen Diskussionen beobachte. Man nimmt eine Schutzvorschrift, die auf abstrakter Ebene vorhandene Risiken anerkennt, benutzt sie als rhetorisches Feigenblatt, um das System als „im Kern doch gerecht“ zu präsentieren, und blendet dann aus, dass die Durchsetzung in der Praxis alles andere als trivial ist.

Ein Basiskonto muss man beantragen. Man muss wissen, dass man einen Anspruch hat. Man muss bereit sein, gegen eine Kündigung oder Ablehnung zu klagen. Und man muss einen Anbieter finden, der nicht nur auf dem Papier verpflichtet ist, sondern das auch praktisch erfüllt. Schon bei Personen ohne politisches Stigma funktioniert das nicht immer reibungslos, bei Leuten, die als „Kontaktschuldige“ in einer toxischen Ecke gebrandmarkt sind, sinkt die Bereitschaft von Banken, einen zusätzlichen Fall auf den Schreibtisch zu bekommen, erfahrungsgemäss drastisch.

Die Reaktion im Forum lautete sinngemäss: alles halb so wild, die Rechtslage sei eindeutig, also brauche man sich nicht mit Einzelfällen zu befassen. Dass gerade im autoritären Umbau die Kluft zwischen Normtext und Vollzug zur entscheidenden Dimension wird, scheint kaum jemandem aufzufallen. Ich habe nicht den Anspruch, dass jeder Forist sich in die Untiefen der Grundrechtsschutzpflichten, der mittelbaren Drittwirkung und der Umsetzungspflichten aus EU Richtlinien einarbeitet. Aber eine Mindestintelligenzleistung, nämlich zu merken, dass formale Anspruchsnormen nicht automatisch faktische Sicherheit erzeugen, darf man in einem IT-Sicherheitsforum erwarten.

Stattdessen wird die Debanking Problematik auf ein AGB Thema reduziert, nach dem Motto: hättest du halt genauer gelesen. Eine bemerkenswerte Form von victim blaming für Menschen, die sich politische Abweichungen erlauben, die nicht in den mentalen Wohlfühlkorridor passen.

Strafverfahren und die Kunst des Wegdefinierens

Ein anderer Teilnehmer brachte ein Beispiel eines Publizisten, der in Deutschland strafrechtlich verfolgt wurde, weil er im Kontext von Corona Massnahmen grafisch mit Symbolik gearbeitet hatte, die als verfassungsfeindliches Kennzeichen gedeutet wurde. Der Autor selbst sprach davon, sein Buch sei „faktisch verboten“ worden, nachdem die Polizei sein Haus durchsucht und Beweise für seine Autorenschaft gesucht hatte.

Die Reaktion eines Kritikern aus dem Forum war aufschlussreich. Er verlangte konkrete Paragrafen, verwarf den Ausdruck „faktisch verboten“, bezeichnete die Darstellung als „heisse Luft“, solange kein formaler Verbotstitel vorliege, und behauptete im Kern, dass von Zensur erst dann gesprochen werden könne, wenn eine Behörde offiziell ein Verbot ausgesprochen habe.

Genau an diesem Punkt zeigt sich die ganze Abgründigkeit des positivistischen Freiheitsverständnisses. Dass ein strafrechtliches Verfahren, eine Hausdurchsuchung, mögliche Beschlagnahmen und der Stigmaeffekt auf Verlage, Buchhändler und Leser bereits einen massiven Druck erzeugen, der weit über einen formalen Verwaltungsakt hinausgeht, interessiert in dieser Denke nicht. Worte wie „faktisch verboten“ werden nicht als Beschreibung eines realen Zustands gelesen, sondern als unzulässige juristische Etikettierung. Die Debatte dreht sich dann treffsicher um Begriffe, während die betroffene Person sich mit Durchsuchungsbefehl, Kosten, Rufschaden und eingeschüchterten Partnern herumschlagen darf.

Ich habe nie einen Fetisch für das Wort „Zensur“ gehabt. Mich interessiert die funktionale Frage: Kann jemand ein Werk, das Regierungshandeln kritisiert, ohne erhebliche Repression in Umlauf bringen, oder wird seine Existenz durch Strafrecht und administrative Massnahmen so verunmöglicht, dass die formelle Erlaubnis nur noch dekorativ ist. Wenn ein Staat Zeichenkombinationen, die auf sein eigenes Verhalten gemünzt sind, schon als strafbare Symbole behandelt, und wenn das im Kontext einer Pandemie geschieht, in der Opposition mit der Gefahr für Leib und Leben anderer Personen verknüpft wird, dann ist „faktisch verboten“ für meinen Geschmack eher noch untertrieben.

Dass Menschen, die sich beruflich mit IT-Sicherheit beschäftigen und täglich mit threat models arbeiten, an dieser Stelle so tun, als könne man Eingriffe sauber nach Paragrafentext sortieren und müssig über den Begriff „Verbot“ streiten, während der chilling effect sie am Ende nicht interessiert, ist eine Tragikomödie an und für sich.

Ballweg, alternative Medien und der Reflex der Etikettierung

Später wanderte die Diskussion zu einem Fall, der exemplarisch für das Zusammenspiel von Justiz, Finanzverwaltung und medialer Framingindustrie steht. Die Rede war von einem bekannten Kopf der Querdenker Szene, gegen den ein Strafverfahren geführt worden war. Nach seinem Freispruch behielt die Finanzverwaltung grosse Geldbeträge ein; ein alternativer Kanal berichtete darüber, inklusive Interview mit dem Betroffenen.

Die Reaktion war geradezu schulbuchartig. Eine Stimme im Forum verwies sofort auf den Wikipedia Artikel zum Medium, der es mit passenden Negativetiketten versehen hatte, und erklärte damit die Quelle als unzuverlässig. Eine andere Stimme erklärte nach kurzer Suche, das Thema tauche nur in „rechten“ oder „Querdenker“ Kreisen auf, und man könne daher gut vermuten, dass es sich um „künstliche Empörung“ handle.

Der Mechanismus ist alt und durchsichtiger als jede Chatkontrolle. Statt sich die materiellrechtliche Frage anzuschauen, wie es sein kann, dass der Staat nach einem Freispruch weiterhin mit dem Konto eines Betroffenen Politik macht, verschiebt man die Diskussion in die Metaebene: Wer berichtet? Wie wird der Kanal eingeordnet? In welcher Ecke scheinbar stehe der Mann? Der Fall selbst verschwindet hinter den Logos.

Damit keine Missverständnisse entstehen. Selbstverständlich gibt es alternative Medien, die schlampig arbeiten, überspitzen oder aus egal welcher Ecke bewusst Falschinformationen streuen. Mir geht es nicht darum, irgendeinem Kanal einen Heiligenschein zu verleihen. Mir geht es darum, dass der reflexhafte Griff zur Quellenetikette hier zielgenau verhindert, dass eine potentiell hochbrisante staatliche Praxis in ihrem eigenen Licht betrachtet wird.

Man kann, wenn man es ernst meint, problemlos feststellen, dass ein Medium parteiisch berichtet, und gleichzeitig zugeben, dass bestimmte Vorwürfe so schwerwiegend sind, dass man sie inhaltlich prüfen muss. Eine Finanzverwaltung, die trotz Freispruchs hohe Beträge einbehält, ist kein Nischenthema für „Spinner“, sondern eine demokratisch relevante Frage. Wer das mit dem Hinweis auf die Zuordnung des Mediums abtut, arbeitet faktisch an der Normalisierung eines Zustands, in dem Exekutivorgane faktische Strafen fortführen, auch wenn das Strafverfahren gescheitert ist.

Ich nehme durchaus wahr, dass Teile der Forencommunity versucht haben, hier sachlich zu bleiben. Was mich irritiert, ist nicht der Widerspruch, sondern die Leichtigkeit, mit der man sich in der Bewertung von Quellen sicher fühlt, während die eigene strukturelle Naivität in Bezug auf staatliche Macht praktisch nicht reflektiert wird.

Die Lesart meines Blogtextes: Missverständnis oder Abwehrmechanismus

Besonders interessant war die Reaktion einer Stimme, die sich vergleichsweise differenziert mit meinem Blogtext zur Internalisierung auseinandersetzte. Zusammengefasst nahm sie zwei Dinge an. Erstens, ich würde zwar zutreffend beschreiben, dass extreme Meinungen grundrechtlich zu dulden seien und der Staat keinen eigenen Ehrenschutz gegen Kritik besitze, wolle aber gleichzeitig, dass derselbe Staat diese extremen Meinungen durch Schutzpflichten in privaten Verträgen aktiv privilegiert. Zweitens, ich würde Menschen mit weniger unbequemen oder weniger radikalen Positionen pauschal als Verkörperung „internalisierter autoritärer Logiken“ abwerten und damit den Diskurs vergiften.

Zu ersterem Punkt: Ich habe nie behauptet, der Staat solle extreme Meinungen „privilegieren“. Meine These ist sehr viel simpler. Eine Demokratie, die ihre Kommunikations- und Lebensinfrastruktur weitgehend privatisiert, muss dafür sorgen, dass die objektive Wertordnung der Grundrechte auch in diesen Strukturen noch eine erkennbar regelnde Funktion hat. Wenn politische Abweichler systematisch aus Konten, Plattformen und Zahlungsdiensten herausgedrängt werden, ist es gerade nicht genügend, auf Art. 5 GG zu zeigen und zu murmeln, dass ja niemand ins Gefängnis komme.

Die Idee, dass Banken, Zahlungsdienstleister, Hosting Anbieter und Social Media Plattformen wenigstens in einem Mindestmass zur Neutralität verpflichtet sein sollten, ist kein exotischer Umsturz des Systems, sondern logische Fortsetzung dessen, was in anderen Bereichen längst geltende Praxis ist. Kein ernstzunehmender Jurist, gut, davon gibt es auch nicht mehr viele im Besteverland, würde heute behaupten, ein privater Fernsehsender dürfe nur noch Regierungspositionen senden und systematisch alle Oppositionellen ausschliessen, ohne dass irgendeine Norm berührt wird. Warum dann dieser naive Singsang, sobald derselbe Mechanismus in digitale Plattformen und Finanzinfrastruktur verlagert wird.

Zum zweiten Vorwurf: Es stimmt, dass ich in meinen Texten von Internalisierung spreche. Ich bezeichne damit ein kognitives und moralisches Muster, in dem Menschen autoritäre oder freiheitsfeindliche Strukturen so tief verinnerlichen, dass sie diese aus eigener Überzeugung verteidigen. Das ist keine pathologisierende Diagnose für alle, die anderer Meinung sind, sondern eine Beschreibung eines spezifischen Verhaltens.

Wer zum Beispiel ernsthaft argumentiert, Grundrechte seien eine Art beidseitiger Vertrag, an den sich Bürger zu halten hätten, und wer Meinungsfreiheit faktisch an die Bedingung knüpft, dass eine Meinung „verantwortlich“ und „nicht zu extrem“ sein solle, reproduziert genau dieses Muster. Der Staat kann dann jede abweichende Position delegitimieren, indem er sie semantisch in den Bereich des Unverantwortlichen verschiebt, während der devote, naive, unfeie Bürger zustimmend nickt und erklärt, dass das ja nichts mehr mit Meinung zu tun habe.

Ich habe keinerlei Ambition, abweichende Positionen von meiner eigenen Linie als wertlos zu deklarieren. Mir geht es darum, dass gewisse Verteidigungsmuster, die sich als „vernünftig“ ausgeben, in der Summe einen Diskursraum erzeugen, in dem die schleichende Erosion von Freiheit unsichtbar gemacht wird. Wer das persönlich nimmt, sollte weniger über meine Wortwahl nachdenken und mehr darüber, warum er sich so direkt angesprochen fühlt.

Der Diskurs als Labor der Internalisierung

Die echte Pointe des gesamten Threads liegt nicht in einem einzelnen Argument, sondern in der Struktur. Man sieht sehr gut, wie ein Diskursraum mit technisch kompetenten Menschen die Rolle übernimmt, die in früheren Jahrhunderten kirchliche oder feudale Eliten innehatten. Es braucht keine Zensurbehörde mehr, wenn sich die Community selbst zum Gatekeeper der zulässigen Empörung macht.

Zuerst wird die Definition verengt. Meinungsfreiheit heisst dann nur noch, dass der Staat niemanden ausschliesslich wegen seiner Meinung ins Gefängnis steckt. Alles, was auf Ebene der Infrastruktur, der Zahlungswege, der Plattformalgorithmen, der arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder der gesellschaftlichen Ächtung passiert, gilt als „soziales Problem“, nicht als Teil einer freiheitsrechtlichen Analyse.

Dann wird die Semantik manipuliert. Wer etwa darauf hinweist, dass bestimmte Publikationen aufgrund strafrechtlicher Verfolgung faktisch vom Markt verschwinden, wird pedantisch darauf hingewiesen, dass kein ausdrückliches Verbot vorliegt. Wer Debanking als politisches Instrument benennt, hört, es handle sich um AGB Fragen. Wer staatliche Praxis wie die fortgesetzte Kontenblockade trotz Freispruch kritisiert, wird mit dem Etikett der „rechten Empörung“ abgefertigt.

Parallel dazu wird der Quellenkampf ins Zentrum gerückt. Ob eine Information relevant ist, hängt nicht mehr einzig vom Gehalt ab, sondern davon, ob sie aus der „richtigen“ Echokammer stammt, ein überaus typisch deutsches Verhalten. Wikipedia und etablierte Medien gelten als sachlich, alternative Anbieter in missliebigen Feldern werden pauschal verdächtigt. Wer darauf hinweist, dass auch etablierte Medien Selektionsmechanismen, wirtschaftliche Abhängigkeiten und ideologische Leitplanken haben, wird belehrt, dass man ja „alles kritisch lesen“ müsse, praktiziert diese Kritik aber auffallend asymmetrisch.

Am Ende dieses Prozesses bleibt ein Diskurs übrig, in dem die heftigste formale Verteidigung der Meinungsfreiheit nahtlos mit der faktischen Rechtfertigung ihrer Erosion zusammenfällt. Man ist stolz darauf, sich vom plumpen Autoritarismus eines offenen Polizeistaats zu unterscheiden, während man die feinen, techno-ökonomischen, reputationsgesteuerten Instrumente des leisen Totalitarismus nicht einmal als solche erkennt.

Vom Diskurs zum Systemdrift

Warum mich das überhaupt interessiert, hat wenig mit persönlicher Eitelkeit zu tun. Ich schreibe diese Texte nicht, weil ich unbedingt Recht haben will, sondern weil ich auf einer sehr grundlegenden Ebene erleben muss, wie eine Gesellschaft, die sich Verfassung, EMRK und Grundrechtecharta ans Rever heftet, Schritt für Schritt die innere Haltung aufgibt, die zu diesen Normen überhaupt erst geführt hat.

Popper hat die offene Gesellschaft als Ordnung beschrieben, in der Kritik institutionalisiert, Dogmen anfechtbar, Macht friedlich ablösbar ist. Die Bundesrepublik bewegt sich mittlerweile in einem Modus, in dem Kritik zwar formal erlaubt ist, aber durch eine Kombination aus Strafrecht, Debanking, Deplattforming, medialer Stigmatisierung und sozialer Ruinierungsdrohung so teuer gemacht wird, dass sie de facto auf eine kleine Minderheit verengt wird.

Die Diskussion im Forum war ein Ausschnitt aus diesem Gesamtbild. Techniker, die alles über Angriffsvektoren, Zero Days und Datenschutz wissen, verhalten sich im politischen Raum wie brave Nutzer, die den AGB der Macht zustimmen, ohne sie als Teil eines Bedrohungsmodells zu begreifen. Sie reden über das Zahlungskontengesetz, als sei es ein makelloser Schutzschild, während sie die reale Praxis der Finanzverwaltung ignorieren. Sie unterscheiden fein zwischen staatlicher und privater Sphäre, als würde die Digitalisierung diese Unterscheidung nicht gerade schrittweise in eine juristische Fiktion verwandeln.

Ich halte die Diagnose, dass etwa siebzig Prozent des Weges hin zu einem funktional totalitären System bereits zurueckgelegt sind, für keine Übertreibung, sondern für eine konservative Schätzung. Die restlichen dreissig Prozent bestehen aus dem formalen Nachziehen dessen, was in Köpfen, Infrastrukturen und Praktiken längst etabliert ist. Es geht nicht darum, neue Gesetze zu erfinden, sondern darum, die bestehenden Normen im Alltag so zu interpretieren, dass sie nur noch als dekorative Folie über einer praktisch geschlossenen Ordnung liegen.

Was vom Tage übrig bleibt

Ich habe kein Interesse daran, in einer Gesellschaft zu leben, in der die Debatte über Freiheit nur noch als Gestaltungsfrage von Community Regeln, AGB und Moderationsleitfäden geführt wird. Meinungsfreiheit ist nicht die Frage, ob ein Forum einen Beitrag löscht, eine Bank eine Kundin behalten will oder ein Medium eine Quelle für sauber genug hält, sondern die Frage, ob eine Gesellschaft bereit ist, Machtkritik, Abweichung und Dissens zu ertragen, ohne die Betroffenen ökonomisch, sozial und strafrechtlich zu zerschlagen.

Wer das nicht mehr versteht, hat die Idee der offenen Gesellschaft bereits aufgegeben, auch wenn er noch gedruckte Grundgesetzheftchen im Regal stehen hat.

Diskurs, der Austausch von Meinungen im Allgemeinen, ist kein gemütlicher Salon, in dem man sich gegenseitig für gepflegte Formulierungen auf die Schulter klopft, sondern ein Raum, in dem entschieden wird, ob die offene Gesellschaft als real existierende Ordnung überlebt oder als rhetorische Hülle für ein immer enger geschnürtes Kontrollregime enden wird.

Ich habe meine Wahl getroffen.


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