In Anlehung an Hadmut Danisch jüngsten Beitrag. Juristische Systeme verraten sich nicht an ihren Kodifikationen, sondern an den Reflexen, die sie zeigen, sobald jemand sie ernst nimmt. Genau an diesem Punkt befinde ich mich seit Jahren. Einerseits mit meinem eigenen Verfahren in Portugal, das sich wie ein Langzeitexperiment in institutionalisierter Rechtsverweigerung liest. Andererseits mit Texten wie jenem von Hadmut Danisch, der unter dem Titel „KI hält Gerichtsurteile für willkürlich“ ziemlich ungerührt beschreibt, was in deutschen Gerichtssälen seit Jahrzehnten Normalbetrieb ist: Ergebnisorientierung, nachgereichte Begründung, Rudelmechanik statt Wahrheitsorientierung.
Ich lese diesen Text vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit portugiesischer Justiz, mit ihrem überhöhten Standesdünkel, der barocken Selbstinszenierung und der gleichzeitigen Unfähigkeit, ein einfaches arbeitsrechtliches Verfahren innert knapp drei Jahren auch nur zur ersten Hauptverhandlung zu bringen. Die Parallelen sind so offensichtlich, dass man sie schon wieder kaum glauben mag. Zwei Rechtsordnungen, zwei Sprachen, zwei Traditionen. Ein gemeinsamer Nenner: das System verhält sich so, als seien Gesetze optional, insbesondere dann, wenn ihr Vollzug mächtigen Akteuren unbequem werden könnte.
Danisch bringt in wenigen Sätzen auf den Punkt, was viele Juristen nur hinter verschlossener Tür einräumen. Die deutsche Jurisprudenz arbeite nicht mit einem Begriff von wahr oder falsch, sondern mit dem Kategorienpaar „vertretbar“ und „nicht vertretbar“. Und selbst diese scheinbar fachliche Unterscheidung sei nicht an Argumente gebunden, sondern an Rang, Netzwerk, Rudelstatus.
Die Auslegungsmethoden der Juristen vergleicht er mit Bibel- oder Koranexegese. Ein Normtext, ein Methodenkanon, unendliche Deutungsvarianten. Aus jedem Paragraphen lässt sich je nach Bedarf das Gegenteil dessen herauslesen, was er gestern noch „eindeutig“ bedeutet haben soll. Es sei Kunstfigur und Berufstechnik zugleich, aus einem stabilen Regelwerk beliebige Ergebnisse zu destillieren, solange sie politisch oder institutionell opportun sind.
Die Pointe ist dabei weniger seine Polemik gegen geisteswissenschaftliche Fakultäten. Wo juristische Ausbildung primär darin besteht, vorhandene Deutungsmuster in der jeweils herrschenden Diktion zu reproduzieren, entsteht kein Wahrheitsstreben, sondern ein Dressurprogramm. Man lernt, Meinungen mit Fussnoten zu verkleiden, nicht, Sachverhalte logisch zu durchdringen.
Ich erkenne in dieser Beschreibung erschreckend viel von dem wieder, was mir aus Deutschland vertraut ist und was mir nun in Portugal in einer radikalisierten Form begegnet.
Besonders präzise ist die Beobachtung, Prozesse seien oft „schon gelaufen“, bevor die mündliche Verhandlung beginnt. Richter hätten ihr Urteil intern längst gefällt und sammelten danach nur noch „Begründungsmomente“.
Ich kenne genau diesen Mechanismus. Man spürt ihn in Protokollen, in der selektiven Wahrnehmung von Beweisanträgen, in der Art, wie Schriftsätze gelesen oder eben ignoriert werden. Entscheidend ist nicht, was wahr ist, sondern was in den internen Erwartungshorizont passt. Wer stört, wird passend gemacht oder ausgesessen.
In Deutschland manifestiert sich das in Urteilen, die formell sauber wirken, materiell aber den Sachverhalt nur in der Version abbilden, die zum gewünschten Ergebnis führt. Danisch weist auf einen internationalen Vergleich hin: In vielen Staaten werden erst die „Considerations“ entfaltet, also eine gründliche Dokumentation der Abwägungen, der herangezogenen Normen, der Alternativen. Das Urteil steht am Schluss dieser Kette. In Deutschland kehrt man die Reihenfolge um: Entscheidung zuerst, Begründung danach.
Diese formale Struktur ist kein harmloses Stilmerkmal, sondern Symptom. Wer zuerst entscheidet und dann denkt, arbeitet nicht rechtsfindend, sondern rechtsdekorierend.
In meinem eigenen Verfahren am Arbeitsgericht in Lissabon zeigt sich dieselbe Pathologie in einer noch primitiveren Erscheinungsform. Dort wird nicht einmal mehr der Versuch unternommen, ein unliebsames Ergebnis mit kunstvoller Begründung zu tarnen. Stattdessen passiert fast nichts. Fristen werden gerissen, Verhandlungen verschoben, Winkeladvokaten kommen und gehen, ohne sich ernsthaft mit Unionsrecht zu befassen, und machen unverhohlen klar, dass sie sich nicht an europäische Vorgaben gebunden fühlen.
Juristisch betrachtet ist die Lage eigentlich lapidar. Der Vorrang des Unionsrechts ist nicht irgendeine politische Floskel aus Brüssel, sondern seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung des EuGH etabliert und von den Mitgliedstaaten als tragender Grundsatz der Rechtsordnung anerkannt. EU-Recht geht konfliktem nationalem Recht vor, selbst gegen nationale Verfassungsnormen kann es im Kollisionsfall vorrangigen Anspruch entfalten.1 Wer staatliche Stellen in der EU beobachtet, sollte meinen, dieser Grundsatz sei in die Köpfe eingeschrieben.
In der portugiesischen Praxis wirkt es wie ein optionales Add-on, das man nach Lust, Laune und Loyalität zuschaltet oder eben ausblendet. Was im Vertrag steht, was der EuGH entschieden hat, was in Studien zum Primat des EU-Rechts seit Jahren durchdekliniert ist, interessiert nur, solange es nationalen Machtspielen dient.2
Dabei kommt mir zugute, dass ich nicht als juristischer Analphabet vor diesem System stehe. Ich war Partner einer Rechts- und Wirtschaftsberatung, habe in Deutschland Verfassungsbeschwerden verfasst, kenne den Dogmatikkasten, den diese Leute benutzen. Genau deshalb erkenne ich, wenn nicht nur das Ergebnis falsch ist, sondern die gesamte Spielanlage.
Es gibt in Teilen Europas einen Justizadel, der sich über Jahrhunderte Standesprivilegien, Ehrentitel und Rituale gegönnt hat und diese immer noch wie eine kirchliche Weihe behandelt. In Portugal wird das relativ unverblümt zelebriert. In Deutschland versteckt man es hinter einer dünnen Fassade technokratischer Nüchternheit, aber die Mechanik dahinter wirkt ähnlich: Wer dazugehört, ist qua Status kompetent und integer. Wer von aussen auf Rechtsverstösse hinweist, gilt als störend, mindestens lästig, im Zweifel gefährlich.
Danisch ist in seinem Text meiner Beobachtung nach zurecht unerbittlich: Geisteswissenschaftliche Studiengänge seien strukturell untauglich, lieferten keine harten Wahrheitsbegriffe, sondern trainierten vor allem Rhetorik und Selbstinszenierung. Bei Juristen komme eine dialektische Schulung hinzu, die es erlaube, jede Norm je nach Bedarf gegenteilig auszulegen. Was am Morgen noch eindeutige Rechtslage war, kann am Nachmittag in „vertretbarer“ Umdeutung verglühen, wenn sich die Machtverhältnisse verschieben.
Die europäischen Juristeneliten haben sich ein Instrumentarium zugelegt, mit dem sie flexibel genug sind, um alles zu rechtfertigen, aber nicht gezwungen, das Richtige zu tun.
In Deutschland entstehen unter diesen Bedingungen Urteile, die wenigstens noch existieren. Sie sind dann aus meiner Sicht häufig falsch, inkonsequent, politisch durchdrungen, aber sie liegen schriftlich vor und sind, zumindest theoretisch, angreifbar, sei es vor höheren Instanzen, sei es vor dem EuGH oder dem EGMR.
In Portugal erlebe ich eine Variante, bei der das System sich gleich vor der Entscheidung wegduckt. Keine rechtzeitige Anberaumung einer Hauptverhandlung, Pflichtanwälte, die sich in Luft auflösen, sobald es ernst wird, und eine Justiz, die zwar formalorganisationell ausdifferenziert ist, praktisch aber selektiv in den Ruhemodus geht, sobald der Fall Normen berührt, die man lieber nicht anwenden möchte.
So entsteht eine Pervertierung des Rechtsstaats, die noch toxischer ist als das klassische Fehlurteil. Wer verliert, hat wenigstens ein Dokument, auf das er sich beziehen und gegen das er vorgehen kann. Wer wie ich jahrelang auf die erste ernsthafte Verhandlung wartet, hängt in einem Vorhof der Rechtlosigkeit, einem institutionell erzeugten Niemandsland.
Dass in dem von Danisch besprochenen Fall ein Rechtsanwalt 1’400 Seiten Akten durch eine KI schicken lässt, die dann zur Einschätzung kommt, die Urteile wirkten willkürlich, ist ein hübscher ironischer Zufall. Kein metaphysischer Durchbruch, sondern ein Algorithmus, der Mustererkennung betreibt. Wenn in vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Entscheidungen ohne nachvollziehbare Unterscheidung fallen, markiert das System das als Inkonsistenz. Der Jurist nennt es Variantenreichtum, die KI nennt es Willkür.
Die Episode rund um Toxoplasma gondii, mit der Danisch kokettiert, ist in erster Linie rhetorische Zuspitzung. Der Gedanke, ein Parasitenbefall habe linke Migrationspolitik als Nebenwirkung, ist unterhaltsam, zweifelsohne. Aber es braucht keinen Neuroparasiten, um das Verhalten europäischer Justizapparate zu verstehen. Es genügt, die Anreizstruktur anzuschauen: keine persönliche Haftung für Rechtsverweigerung, kaum disziplinarische Konsequenzen, Beförderungswege, die Loyalität und Ruhe belohnen, nicht Mut und Präzision.
Die KI stört diese Komfortlage, weil sie unbeeindruckt von Standesrhetorik auf Inkonsistenz und Abweichung reagiert. Ob sie damit juristisch im technischen Sinne „Recht“ hat, ist eine andere Frage. Politisch brisant ist, dass jemand ohne Ehrentitel, ohne Robe, ohne Approbation sagt: das sieht aus wie Willkür, liest sich wie Willkür und kommt statistisch wie Willkür daher.
Offizielle Dokumente der EU feiern den Primat des Unionsrechts als „cardinal principle“, als Grundpfeiler, ohne den die gesamte Integration zum Papiertiger würde. Rechtswissenschaftliche Literatur diskutiert seit Jahrzehnten fein säuberlich, wie sich nationale Verfassungen und europäisches Recht ineinander verschachteln lassen, welche Formen der Normenkollision denkbar sind, wie man Konflikte prozedural auflöst.3.
Europäische Jurisprudenz präsentiert sich gerne als hochkomplexes, feingliedriges Gebilde aus Dogmatik, Grundrechten, Prinzipien und Abwaegungen. Was ich sehe, ist ein System, das technisch in der Lage waere, Rechtsstaatlichkeit zu liefern, sich aber in wesentlichen Teilen weigert, diese Fähigkeit gegen die eigenen Kartelle einzusetzen.
In Deutschland erscheinen die Symptome in Form raffinierter Begründungsakrobatik, die im Ergebnis politisch genehme Entscheidungen stützt. In Portugal begegne ich derselben Grundhaltung in einer gröberen Form: man entscheidet gar nicht erst, wenn das Recht zu unbequem wird. Dazwischen steht eine EU, die auf Paper primäre Rechtsbindung proklamiert und in der Realität zuschaut, wie nationale Justizapparate selektiv in den Streik treten.
- https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/glossary/primacy-of-eu-law-precedence-supremacy.html ↩︎
- https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/732474/IPOL_STU%282022%29732474_EN.pdf ↩︎
- https://academic.oup.com/edited-volume/28047/chapter/211971684 ↩︎
