Eine Einordnung im Lichte von Arendt, Kielmansegg, Brzeziński und Popper
Ich lebe im Jahr 2025 in einem Staatswesen, das formell als parlamentarische Demokratie mit Grundrechtsbindung und Gewaltenteilung firmiert. Auf dem Papier ist vieles unverändert: Wahlen finden statt, Gerichte urteilen, Parlamente tagen, Medien kommentieren. Und doch hat sich die Qualität dieser Ordnung in meinen Augen grundlegend verschoben.
Was ich in den letzten Jahren beobachtet habe, lässt sich in wenigen, aber gewichtigen Punkten bündeln:
Grundrechte, die ursprünglich als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat konzipiert wurden, werden faktisch zunehmend als Schutzrechte des Staates gegen den Bürger umgedeutet. Wahlen erzeugen immer wieder Konstellationen, in denen ein breites Parteienkartell, von links bis zur formell „konservativen“ Seite, sich ausdrücklich nicht mehr als politische Konkurrenz, sondern als Einheitsfront versteht, deren oberstes Ziel darin besteht, eine einzige missliebige Oppositionspartei von jeder Regierungsbeteiligung auszuschliessen.
Hinzu kommen selektive Repressionsmechanismen: Hausdurchsuchungen und Strafverfahren wegen politisch missliebiger Äusserungen, während gravierende Gewalt- und Sexualdelikte auffallend häufig folgenlos bleiben oder in die Sphäre der „psychischen Erkrankung“ verschoben werden. Kritik an Migrations- und Sozialpolitik wird in weiten Teilen des Apparates nicht als legitime demokratische Meinungsäusserung behandelt, sondern als Verdachtsmoment. Gleichzeitig werden Überwachungsbefugnisse stetig ausgeweitet, jedoch im Schwerpunkt gegenüber der einheimischen Bevölkerung, nicht gegenüber Personen mit unklarem Aufenthaltsstatus.
Auf der kulturellen Ebene erlebe ich eine weitgehende Gleichrichtung: Kirchen, Universitäten, Schulen, Verbände, Medien und nahezu alle etablierten Parteien akzeptieren nur noch eine sehr schmale Bandbreite an Positionen als „legitim“. Wer von dieser dogmatischen Linie abweicht, riskiert Stigmatisierung, berufliche Nachteile, bis hin zur existenziellen Vernichtung. Die Möglichkeit, sich öffentlich auf traditionelle Leitbegriffe wie Familie, Disziplin, Kultur, Nation oder Zweigeschlechtlichkeit zu berufen, ist de facto massiv delegitimiert worden.
Diese Lage ist nicht einfach ein „politischer Zeitgeist“, sondern ein strukturelles Phänomen. Um zu verstehen, womit ich es hier zu tun habe, greife ich bewusst auf die klassischen Analysen des Totalitarismus zurück: Hannah Arendt, Peter Graf Kielmansegg, Zbigniew Brzeziński und Karl Popper. Sie liefern einen begrifflichen Rahmen, um das aktuelle deutsche System nicht nur als subjektive Zumutung, sondern als veränderte Herrschaftsordnung zu qualifizieren.
Hannah Arendt: Ideologie, Terror und die Auflösung des Politischen
Hannah Arendt versteht Totalitarismus nicht als Steigerungsform von Autoritarismus, sondern als eigene Kategorie. Im Zentrum stehen für sie zwei Elemente: eine allumfassende Ideologie und ein Terror, der nicht punktuell, sondern strukturell wirkt. Totalitäre Herrschaft will nicht nur Gehorsam, sondern die vollständige Durchdringung von Gesellschaft und Individuum; sie zerstört den politischen Raum, in dem unterschiedliche Positionen miteinander ringen, und ersetzt ihn durch eine Bewegung, die alles erfassen will.
Wenn ich meine Beobachtungen an Arendts Raster anlege, erkenne ich mehrere Parallelen, auch wenn ich ausdrücklich festhalte, dass die heutigen Verhältnisse nicht mit den historischen Vernichtungsregimen der Mitte des 20. Jahrhunderts gleichzusetzen sind.
Auf der ideologischen Ebene erlebe ich eine zunehmende Totalisierung. Klimadoktrin, Transgender-Ideologie, eine stark moralisch aufgeladene Außenpolitik (beispielsweise im Kontext der Ukraine), ein spezifisches Migrationsnarrativ und eine pauschale Dämonisierung unerwünschter Staaten und Akteure bilden zusammengenommen ein ideologisches Bündel, das weitgehend immun gegen empirische Gegenargumente geworden ist. Entscheidend ist weniger, ob diese Inhalte inhaltlich völlig falsch oder teilweise richtig sind, sondern wie sie politisch behandelt werden: Wer an ihnen rührt, wird nicht als Diskurspartner, sondern als moralisches Problem adressiert.
Der Terror, den Arendt beschreibt, ist nicht identisch mit physischer Vernichtung. Er besteht auch im Prinzip der jederzeit möglichen, willkürlichen Betroffenheit. Genau das spüre ich im heutigen System: Hausdurchsuchungen wegen Äusserungen, Kontensperrungen, digitale Exkommunikation, Entlassungen und Berufsverbote sind nicht flächendeckend, aber sie stehen als Drohkulisse im Raum. Man muss nicht persönlich betroffen sein, um den Effekt zu verstehen: Es genügt, die einschlägigen Fälle zu sehen, um zu begreifen, was passiert, wenn man „zu weit“ geht.
Arendt spricht zudem von der Auflösung des klassischen Unterschieds zwischen Staat und Gesellschaft zugunsten einer alles durchdringenden Bewegung. Wenn ich mir den heutigen Block aus Parteien, NGOs, Medienhäusern, Bildungsinstitutionen und aktivistischen Strukturen wie der Antifa ansehe, sehe ich genau diese Tendenz: keine klaren Grenzen mehr zwischen Amtsgewalt, zivilgesellschaftlicher „Empörung“ und medialer Kampagne. Es ist ein Feld, in dem sich eine einheitliche Bewegung artikuliert, die Abweichung nicht mehr als legitime Opposition, sondern als Bedrohung der Ordnung behandelt.
Ich komme deshalb bei Arendt zu einem klaren Befund: Ich lebe nicht in einem vollentwickelten totalitären System im historischen Sinn, aber in einer Ordnung, die von totalitären Elementen durchzogen ist. Ideologische Durchdringung, selektiver „weicher“ Terror und die Aufhebung der Grenze zwischen Staat, Partei und Bewegung sind real vorhanden. Die Schwelle zur totalen Herrschaft im strengen Sinn ist nicht überschritten, aber die Richtung ist eindeutig.
Peter Graf Kielmansegg: Der postdemokratische Parteienstaat
Kielmansegg nähert sich totalitärer Herrschaft über drei Merkmale:
- erstens die monopolistische Konzentration politischer Einflusschancen in einem Führungszentrum,
- zweitens die prinzipiell unbegrenzte Reichweite politischer Entscheidungen in alle Lebensbereiche hinein und
- drittens eine weitgehend ungebundene Sanktionsfreiheit des Staates gegenüber dem Einzelnen.
Wenn ich die Bundesrepublik 2025 unter diesem Gesichtspunkt betrachte, sind die Parallelen unübersehbar.
Die monopolistische Konzentration politischer Macht zeigt sich für mich im Einparteienblock, der sich aus SPD, Grünen, FDP, CDU, CSU, Linken, BSW, FW und ggfls. weiteren Parteien zusammensetzt. In programmatischen Details mögen sich diese Kräfte unterscheiden, in den zentralen Fragen von Migration, Klima, EU-Vertiefung, gesellschaftlicher Transformation und Aussenpolitik bilden sie eine faktische Einheitsfront. Die einzige ernsthaft systemkritische Oppositionspartei wird durch einen geschlossenen Sperrmechanismus von jeder Regierungsbeteiligung ausgeschlossen, ungeachtet ihres Wählerzuspruchs. In der Praxis bedeutet das: Die reale Regierungsoption liegt nicht mehr beim Wähler, sondern bei einem festen Block, der sich selbst als alternativlos definiert.
Die Reichweite politischer Entscheidungen ist gleichermassen entgrenzt. Energieverbrauch, Mobilitätsverhalten, Wohnstandard, sprachliche Ausdrucksweisen, Bildungsinhalte, sogar Ernährungsgewohnheiten werden zunehmend politisiert und reguliert. Der Raum des „Privaten“, der früher als weitgehend unpolitisch galt, wird Schritt für Schritt verkleinert. Gleichzeitig gibt es Bereiche, insbesondere im Kontext illegaler Migration und Parallelstrukturen, in denen der Staat auffallend zurückhaltend bleibt. Auch das ist für mich kein Zufall, sondern Ausdruck einer selektiven Reichweitenlogik: Streng gegenüber den eigenen Bürgern, nachlässig gegenüber jenen, die politisch in das eigene Narrativ passen.
Die Sanktionsfreiheit schliesslich zeigt sich in der doppelten Asymmetrie: Hier eine harte, teils willkürliche Linie gegenüber Kritikern der herrschenden Politik, dort eine auffällige Milde oder Untätigkeit bei gravierenden Gewalt- und Sexualdelikten. Damit verschiebt sich der Sinn des Strafrechts: Weg vom Schutz der Rechtsgüter hin zur Sicherung der politischen Ordnung. Wer das herrschende Narrativ stört, ist gefährlich, wer „nur“ Leib, Leben oder Eigentum einzelner schädigt, ist allenfalls ein bedauerlicher Kollateralschaden.
Im Kielmansegg-Schema qualifiziere ich die heutige BRD deshalb als „postdemokratischen Parteienstaat mit totalitärer Tendenz“. Die formalen Institutionen sind noch vorhanden, aber ihre Funktion hat sich von der Offenhaltung politischer Alternativen zur Selbststabilisierung eines Einheitsblocks verschoben.
Zbigniew Brzeziński: Soft Totalitarianism im 21. Jahrhundert
Brzeziński (in der klassischen Typologie mit Friedrich) definiert totalitäre Systeme über sechs Merkmale:
- eine offizielle Ideologie,
- eine Massenpartei als Einheitspartei,
- eine geheime Polizei,
- ein Kommunikationsmonopol,
- ein Waffenmonopol und
- eine zentral gelenkte Wirtschaft.
Historische Regime des 20. Jahrhunderts erfüllten diese Kriterien in Brutalform.
Übertrage ich dieses Raster auf die Bundesrepublik von heute, ergibt sich ein hybrides Bild.
Eine faktische Ideologie ist vorhanden, auch wenn sie nicht in einer Verfassungsvorschrift steht: klimabezogene Heilslehre, Dekonstruktion traditioneller Identitäten, transnationale Migrations- und Menschenrechtsrhetorik, eine stark moralisierte Aussenpolitik und eine grundlegende Skepsis gegenüber nationaler Souveränität. Diese Elemente sind nicht mehr einfach politische Positionen unter anderen, sondern bilden in der Praxis einen verpflichtenden Referenzrahmen.
Die Einheitspartei existiert nicht formal, aber funktional: Das Parteienkartell, das jede Zusammenarbeit mit einer missliebigen Oppositionspartei kategorisch ausschliesst, erfüllt die Rolle einer Einparteienlandschaft, die sich intern staffelt, aber nach aussen geschlossen ist.
Eine klassische Geheimpolizei sehe ich so nicht; stattdessen existiert ein komplexes Geflecht aus Sicherheitsbehörden, Nachrichtendiensten, spezialisierten Staatsanwaltschaften, „zivilgesellschaftlichen“ Meldestellen, privaten Plattformbetreibern und aktivistischen Strukturen. Zusammengenommen erzeugen sie etwas, das funktional an Brzezińskis Terrorapparat erinnert: Wer aus der Linie fällt, kann auf sehr verschiedenen Kanälen unter Druck gesetzt, überwacht, stigmatisiert und sanktioniert werden.
Das Kommunikationsmonopol ist technisch gebrochen, faktisch aber durch eine fast geschlossene Front aus öffentlich-rechtlichen Medien, grossen Privatmedien, „Faktencheck“-Strukturen und Plattformregulierung weitgehend wiederhergestellt. Abweichende Stimmen existieren, aber sie sind institutionell marginal, ökonomisch unter Druck und politisch stigmatisiert.
Waffenmonopol und steuerungsintensive, hochregulierte Wirtschaft, besonders im Energie- und Industriesektor, runden das Bild ab. Es handelt sich zwar nicht um eine klassische Planwirtschaft, aber um eine politisch stark dirigierte Ökonomie, in der zentrale Weichenstellungen nicht mehr durch Wettbewerb, sondern durch politische Dekrete und Förderregime bestimmt werden.
In dieser Optik ist das heutige System für mich kein „klassischer Totalitarismus“, sondern ein „soft totalitarian system“: Es arbeitet mit vielen Werkzeugen totalitärer Herrschaft, verpackt sie aber in der Sprache der Rechte, der Sicherheit, des Klimaschutzes und der „wehrhaften Demokratie“.
Karl Popper: Abschied von der offenen Gesellschaft
Für Karl Popper steht nicht ein bestimmtes institutionelles Arrangement im Vordergrund, sondern die Frage, wie eine Gesellschaft mit Kritik und Fehlbarkeit umgeht. Die offene Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine endgültigen Wahrheiten kennt, dass politische Entscheidungen korrigierbar sind und dass Opposition nicht als Feind, sondern als notwendige Kontrollinstanz begriffen wird. Geschlossene Gesellschaften hingegen beruhen auf Dogmen, Tabus und Autoritäten, die sich jeder Infragestellung entziehen.
Wenn ich meine Erfahrungen mit diesem Raster lese, erkenne ich deutlich den Abschied von der offenen Gesellschaft.
In zentralen Politikfeldern, Klima, Migration, gesellschaftliche Identität, europäische Integration, geopolitische Feindbilder, haben sich Dogmen etabliert, die faktisch sakrosankt geworden sind. Wer hier fundamental widerspricht, kann zwar noch juristisch sprechen, aber politisch soll er nicht mehr vorkommen. Die systematische Ausgrenzung einer Oppositionspartei aus jeder Regierungsoption ist in diesem Sinne kein Betriebsunfall, sondern Symptom: Es geht nicht mehr um Korrektur, sondern um Unfehlbarkeit des eigenen Lagers.
An Universitäten, in Medien, in Verbänden und sogar in vielen Unternehmen beobachte ich eine Kultur, in der nicht mehr das bessere Argument zählt, sondern die korrekte Gesinnung. Das ist aus Poppers Sicht der Kern einer geschlossenen Gesellschaft: Kritik wird nicht integriert, sondern pathologisiert. An die Stelle des rationalen Streits tritt eine moralische Aufladung, die jede Abweichung zur Gefahr für die Gemeinschaft erklärt.
Im popperschen Sinne lebe ich deshalb nicht mehr in einer offenen Gesellschaft, sondern in einer halb geschlossenen Ordnung, die ihre letzten offenen Elemente schrittweise abbaut. Wo Kritik nicht mehr als Chance, sondern als Bedrohung erlebt wird, beginnt der Weg in den Totalitarismus.
Eigene Qualifikation: Ein postdemokratischer, ideologisch überformter Parteienstaat
Fasst man Arendt, Kielmansegg, Brzeziński und Popper zusammen, ergibt sich für mich ein konsistentes Bild.
Ich sehe eine Ordnung, in der
- die demokratischen Formen fortbestehen,
- die reale Auswahl an politischen Optionen aber faktisch auf einen Einheitsblock reduziert ist,
- die Grundrechte in der Praxis asymmetrisch angewandt und teilweise in ihr Gegenteil verkehrt werden,
- Ideologie und Moral in einem Mass politisch aufgeladen sind, dass Kritik nicht mehr als legitime Variante, sondern als Gefahr behandelt wird,
- und in der Repressionsinstrumente selektiv gegen Regimekritik eingesetzt werden, während reale Bedrohungen von Leib, Leben und Eigentum auffällig oft verharmlost bleiben.
Im Lichte der genannten Theoretiker qualifiziere ich diese Verfasstheit als postdemokratischen, ideologisch überformten Parteienstaat mit deutlich ausgeprägter totalitärer Tendenz. Es handelt sich nicht um eine offene Diktatur, aber auch nicht mehr um eine stabile liberale Demokratie. Es ist eine Übergangsform, eine hybride Herrschaftsordnung, in der die Instrumente des Totalitarismus in einer „freundlichen“ Variante implementiert werden, während die demokratischen Symbole weiterverwendet werden.
Für mich ist das keine abstrakte Diagnose, sondern eine existentielle Frage. In einem System, das sich schrittweise in Richtung geschlossene Gesellschaft bewegt, gibt es kein bequemes Aussen. Rückzug in die private Nische ist keine Lösung, sondern bloss ein langsameres Mitgleiten in die gleiche Richtung.
In einer Ordnung, die in diese Richtung driftet, ist Nichtstun keine neutrale Option.
